Haft

Krawall-Mitläufern droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Auch für heute Freitagabend wurde in St. Gallen wieder zur Gewalt aufgerufen. Doch den Krawallmachern drohen saftige Strafen.

Krawalle St. Gallen Straftaten
Jugendliche und Krawallmacher am 2. April in St. Gallen. Die Gewaltbereiten machen sich gleich mehrerer Straftaten schuldig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen wurde erneut zur Gewalt aufgerufen.
  • Die Krawallmacher machen sich allerdings mehrerer Straftaten schuldig.
  • Mit den Wegweisungen hat die St. Galler Polizei ein zusätzliches Mittel in den Händen.

An den vergangenen zwei Freitagen kam es in St. Gallen zu Ausschreitungen zwischen Krawallmachern und der Polizei. Die Krawalle des Karfreitags dürften noch lange in Erinnerung bleiben: Es waren die schwersten Ausschreitungen in St. Gallen seit einem Jahrzehnt.

Auch für heute Freitagabend kursieren wieder Gewaltaufrufe – die Polizei versucht gegenzusteuern. Den Krawallmachern drohen dabei hohe Strafen, erklärt Rechtsanwalt Martin Steiger.

Landfriedensbruch, Gewalt gegen Beamte, Sachbeschädigungen

Die Liste der Straftaten, die die Krawallmacher begehen, ist beträchtlich. «Infrage kommen beispielsweise Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte», so Steiger.

Bei beidem handelt es sich keinesfalls um Kavaliersdelikte: Zum Landfriedensbruch hält das Strafgesetzbuch fest: «Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

St. Gallen Krawalle Ausschreitungen
Nicht nur Gegenstände-Werfer machen sich Strafbar: Die Teilnahme an einer gewalttätigen «öffentlichen Zusammenrottung» ist bereits ein Tatbestand. - Keystone

Ähnlich sieht es bei Gewalt und Drohung gegen Beamte aus: Wer einen Polizisten bei der Ausführung seiner Tätigkeit hindert, riskiert ebenfalls bis zu drei Jahre Haft.

Dafür muss man nicht direkt einen Polizisten Angreifen – die Strafe kann gegen alle direkt Beteiligten ausgesprochen werden: «Jeder, der an der Zusammenrottung teilnimmt, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», heisst es im Strafgesetzbuch.

Bereits am Tag nach den Krawallen von letztem Freitag seien sieben Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung eingegangen, erklärte die St. Galler Polizei: Die Deliktsumme belaufe sich auf über 50'000 Franken. Können die Schuldigen ausfindig gemacht werden, drohen ihnen ebenfalls bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

Polizei schafft sich mit Wegweisungen Spielräume

Viele Krawallmachende dürften sich in der Menschenmasse verhältnismässig sicher sein: Sollten sich wieder mehrere hundert Personen beteiligen, dürfte es schwierig werden, die Einzelnen schuldigen auszumachen.

Polizei St. Gallen Wegweisungen
Infolge der Krawalle hat die Polizei 650 Wegweisungen ausgesprochen. Damit hat sie ein weiteres Mittel gegen Krawallmacher in der Hand. - Keystone

Doch die St. Galler Polizei hat mit einer – nicht unumstrittenen – Handhabung vorgesorgt: In Folge der letzten Ausschreitungen wurden 650 Personen weggewiesen.

Die Polizei relativierte zwar, dass diese Wegweisungen sich nicht auf den Alltag der Betroffenen beziehen. Sollte die Polizei diese Personen am Freitagabend in der Stadt antreffen, besteht bereits ein konkreter Tatbestand in der Missachtung der Wegweisung.

Die Stadtpolizei St. Gallen kündigte bereits im Vorfeld umfassende Personenkontrollen an. Sollten dabei weggewiesene Personen angetroffen werden, machen sie sich bereits strafbar, noch bevor die Situation eskaliert.

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