30-Tage-Sperre: St. Galler Polizei will Krawall-Teenies fernhalten
Am Ostersonntag sprach die St. Galler Polizei rund 500 Wegweisungen aus. Die Stadtpolizei rechtfertigt die Wegweisungen – und relativiert die Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Freitag kam es in St. Gallen zu gewaltsamen Ausschreitungen.
- Infolge der Krawallnacht sprach die Polizei am Sonntagabend 500 Wegweisungen aus.
- Ein Polizeisprecher rechtfertigt die hohe Zahl: Sie sei verhältnismässig.
Die Karfreitags-Nacht dürfte St. Gallen noch eine Weile in Erinnerung bleiben: Krawalle dieses Ausmasses gab es in der Ostschweiz wohl seit dem FCSG-Abstieg 2008 nicht mehr.
Am Sonntag wurde erneut zur Gewalt aufgerufen, doch es blieb weitgehend ruhig. Dafür sprach die Polizei die hohe Zahl von 500 Wegweisungen aus. Die Betroffenen dürfen sich für 30 Tage nicht in der Stadt aufhalten. Die Polizei rechtfertigt das Vorgehen und relativiert die Konsequenzen.
Schule, Arbeit und Besorgungen nicht betroffen
«Der Text der Wegweisung ist eher eng gefasst», erklärt Mediensprecher Roman Kohler. Man habe sich im Vorfeld gut überlegt, wie man dies formulieren wolle. Denn die Verhinderung erneuter Ausschreitungen sei das klare Ziel der Massnahme – nicht die Einschränkung des Alltags der Betroffenen.
Wer sich mit triftigem Grund in St. Gallen aufhalte, dürfe das trotz Wegweisung. «Arbeit, Schule, wichtige Besorgungen – das ist alles nicht betroffen», erklärt Kohler.
Weggewiesene dürfen also in St. Gallen ihrem Alltag nachgehen. Aber nur, solange für diesen Zeitraum kein Aufruf zur Gewalt vorliege.
Keine Überprüfung der Wegweisungen
Alleine aufgrund der enorm hohen Zahl an Wegweisungen hat die Stadtpolizei nicht die Mittel, die Wegweisungen regelmässig zu prüfen. «Wir werden jetzt nicht heute zum Bahnhof gehen und Leute auf dem Schul- oder Arbeitsweg kontrollieren», versichert Kohler.
Aber: «Wenn es wieder zu Ausschreitungen kommt, haben wir ein Mittel.» Wenn es erneut zu Gewaltaufrufen komme, könne man mit den Wegweisungen verhindern, dass diesen gefolgt wird. Sollte sich eine Person trotz Wegweisung an Krawallen beteiligen, wird es ernst: «Das hat dann eine Strafanzeige zur Folge.»
«Wer sich aufgrund der Wegweisung gehindert fühlt, soll sich bei uns melden. Uns ging es darum, bei erneuten Aufrufen nicht immer wieder die gleichen gewaltbereiten Leute in der Stadt zu haben.»
Polizei beurteilt Wegweisungen als verhältnismässig
500 Wegweisungen in einer gewaltfreien Nacht – aber die Wegweisungen werden nur unter bestimmten Bedingungen verfolgt. In den Medien werden die Geschichten einiger unbescholtener Betroffener erzählt: Die Polizei ist mit dem Vorwurf der Willkür konfrontiert.
Bereits gestern Montag zog die St. Galler Stadtpolizei aber eine positive Bilanz der Wegweisungs-Nacht: Es habe keinerlei Sachbeschädigungen oder Verletzte gegeben. Angesichts dessen sei die hohe Zahl der Wegweisungen verhältnismässig.
Werden Massen-Wegweisungen damit zukünftig häufiger eingesetzt? Die Antwort weiss auch der Polizeisprecher noch nicht: «Ob das Vorgehen auch in Zukunft als verhältnismässig betrachtet wird, müssen wir dann wieder schauen.»