Krebspest bei Edelkrebs in Thurgauer Gewässer nachgewiesen

Im Tobelbach in Erlen TG wurde ein toter Edelkrebs mit Krebspest gefunden. Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung wurden ergriffen.

Edelkrebs im Gras
Edelkrebs im Gras. (Symbolbild) - Fischer-Verein Thalwil

Bei einem im Tobelbach in der Gemeinde Erlen TG tot aufgefundenen Edelkrekrebs ist die Krebspest festgestellt worden. Das kantonale Veterinäramt ergriff gemäss der Staatskanzlei Massnahmen, um eine weitere Verbreitung der für Süsswasserkrebse tödlichen Tierseuche zu verhindern. Für Menschen und andere Tiere sei die Krankheit ungefährlich.

Ende November wurden im Tobelbach insgesamt sechs tote Edelkrebse gefunden. «Mittels Laboruntersuchung wurde bei einem dieser Krebse die Krebspest nachgewiesen», wie die Staatskanzlei des Kantons Thurgau am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Einheimische Süsswasserkrebse wie der Edelkrebs seien besonders empfänglich und wiesen bei einer entsprechenden Infektion eine hohe Sterblichkeitsrate auf.

Das Veterinäramt habe die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen angeordnet. «Zur Prävention und Bekämpfung wurden ein Sperrgebiet ausgeschieden und flankierende, tierseuchenpolizeiliche Massnahmen festgelegt», so die Staatskanzlei weiter.

Sperrzone eingerichtet

Das Sperrgebiet umfasse die Gewässer Tobelbach und Aach von deren Quellen bis zur Mündung in den Bodensee. Wie der Internetseite des Veterinäramts zu entnehmen ist, beinhalten die tierseuchenpolizeilichen Massnahmen im Sperrgebiet unter anderem, dass lebende Krebse weder in dieses gebracht noch aus diesem herausgenommen werden dürfen.

Tote und getötete Krebse aus dem Gebiet müssen dem Fischereiaufseher oder der Jagd- und Fischereiverwaltung übergeben werden. Für Geräte, welche in den beiden Gewässern eingesetzt wurden, besteht eine Pflicht zur Reinigung und zur Desinfektion vor einem nächsten Einsatz.

Übertragungswege

Eine Reinigungspflicht gilt deshalb, weil die Übertragung nicht nur über erkrankte und tote Krebse, sondern auch über kontaminiertes Wasser sowie über kontaminierte Gegenstände erfolgt. Bei der Krebspest handelt es sich um eine gemäss Tierseuchengesetzgebung zu bekämpfende Tierseuche.

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Kommentare

User #8633 (nicht angemeldet)

Meine Empfehlung ist, dass man diese Krebse zum Abschuss freigibt.

User #4867 (nicht angemeldet)

Und das kontaminiertes kommt von Chemie der Bauern. Die erhalten dann wieder Subventionen

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