Krienser Besetzung Hinterschlund erhält Bewilligung bis 2027

Keystone-SDA Regional
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Kriens,

Das Baugesuch für die alternative Wohnform auf dem Areal Hinterschlund wurde vom Gemeinderat Kriens genehmigt.

Hinterschlund
Hinterschlund-Areal in Kriens darf bis 2027 belegt bleiben. (Archivbild) - KEYSTONE/Urs Flueeler

Der Krienser Stadtrat hat das Baugesuch für die alternative Wohnform auf dem Areal Hinterschlund bewilligt. Er genehmigte das Gesuch unter umwelt- und baurechtlichen Auflagen, wie die Stadt Kriens am Mittwoch mitteilte.

Die Baubewilligung gilt bis 2027, wie die Stadt in einer Mitteilung schrieb. Der Verein Hinterschlund hatte das Baugesuch für die mobilen Baubaracken und Wohnwagen nachträglich eingereicht. Er besetzt das Areal, das der Stadt Luzern gehört, seit 2022.

Vereinbarung zwischen Verein und Stadt Luzern

Im Dezember 2024 schlossen der Verein und die Stadt Luzern einen Terrainmietvertrag ab, welcher eine befristete Nutzung bis April 2027 erlaubt. Darauf gab die Stadt ihr Einverständnis für das Baugesuch.

Die Stadt Luzern will das Areal Hinterschlund im Sommer zur Abgabe im Baurecht ausschreiben. Der Baustart soll 2027 erfolgen.

Kommentare

User #3043 (nicht angemeldet)

eigentlich sollange umwelt un dlärmarm bewohnt wird ,wieso nicht bis 2027 , dann aber abfahren ohne streik ect.

User #3181 (nicht angemeldet)

Diese Entwicklung ist ein Skandal! Arealbesetzungen dürfen NIE legal werden....... Absolut falsches Zeichen gesetzt!

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