Kritik nach reduzierter Strafe zu Basler Vergewaltigungs-Urteil
In zweiter Instanz wird die Strafe eines Vergewaltigers reduziert. Das Opfer soll «Signale ausgesendet» haben. Das Urteil stösst auf grosses Unverständnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Wochenende sorgte ein Urteil des Appellationsgerichts Basel für grosse Diskussionen.
- Es reduziert die Strafe für einen Vergewaltiger, weil die Frau «Signale» ausgesendet habe.
- Die Reaktionen im Netz fallen heftig aus.
Das Appelationsgericht Basel reduzierte am Wochenende das erstinstanzliche Strafmass für einen 33-jährigen Portugiesen, der im Winter 2020 an der Elsässerstrasse eine Frau vergewaltigt hatte.
Er und ein damals noch minderjähriger zweiter Mann folgten einer 33-Jährigen nach dem Ausgang nach Hause und vergriffen sich an ihr im Hauseingang.
Das Gericht beurteilt das Verschulden des Mannes nicht gleich wie die Vorinstanz: Das Strafmass sei zu hoch, weil die Übergriffe «relativ kurz» gewesen seien und die Frau keine physischen Verletzungen davongetragen habe, schreibt die «bzbasel». Das Vergehen werde ausserdem dadurch relativiert, dass die Frau «Signale ausgesendet» habe.
Urteil stösst auf Unverständnis
Die Frau habe mit ihrem Verhalten im Club «mit dem Feuer gespielt», argumentierte die Gerichtspräsidentin. Dies, in dem sie auf der Toilette mit einem anderen Mann herumgeknutscht habe. Diese Urteilsbegründung stösst online auf grosses Unverständnis. «Da kommt mir das Kotzen» schreibt ein Twitter-User. Andere sind «sprachlos» und «erschüttert».
Agota Lavoyer, Leiterin der Opferhilfe des Kantons Solothurn, macht der Entscheid wütend. Hier werde eine Frau mitverantwortlich für ihre Vergewaltigung gemacht.
Sie fordert Schulungen über psychosoziale und gesellschaftspolitische Aspekte sexualisierter Gewalt an den Gerichten. Sie hoffe, das dieses «beschämende» Urteil etwas auslöst.
Auch Kabarettist Gabriel Vetter und eine Vielzahl an Basler Lokalpolitikern kritisieren das Urteil teils heftig. Die Argumentation des Gerichts sei «unhaltbar und skandalös», findet beispielsweise BastA! Co-Präsidentin Heidi Mück.
Auch Genugtuung für Opfer reduziert
Weil die Freiheitsstrafe auf drei Jahre reduziert wurde und die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt ist, kommt der Portugiese bereits in zwei Wochen wieder aus dem Gefängnis. Gemäss dem neuen Urteil wird auch der Genugtuungsbetrag, den das Opfer erhält, reduziert.
Ob der Fall weitergezogen wird, ist noch nicht klar, zuerst muss das schriftliche Urteil abgewartet werden.