Künstliche Intelligenz: Schweizer Lehrer müssen sich weiterbilden
Skandal um künstliche Intelligenz in Spanien: Schüler generieren im Netz Fake-Nacktfotos ihrer Mitschülerinnen. Sind Schweizer Schulen vorbereitet?
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen den Willen von Schülerinnen wurden in Spanien KI-generierte Nacktbilder verbreitet.
- Auch an Schweizer Schulen ist künstliche Intelligenz ein Thema.
- Lehrpersonen müssen sich dazu weiterbilden, wie die oberste Lehrerin der Schweiz sagt.
Ein Skandal um künstliche Intelligenz (KI) wühlt Spanien auf: Schüler haben Fake-Nacktbilder ihrer Mitschülerinnen generiert – und sie in Umlauf gebracht.
Die Opfer waren teilweise erst 14 Jahre alt. Das Programm, das die künstlichen Nacktbilder erstellt, ist gratis und erledigt das in wenigen Sekunden.
Auch an Schweizer Schulen ist künstliche Intelligenz ein Thema. Allerdings bislang nicht im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Belästigung, wie Dagmar Rösler, Präsidentin des Lehrerinnen- und Lehrer-Dachverbands, zu Nau.ch sagt.
Lehrer müssen sich «à jour halten»
Aber: «KI ist auch in den Schulen angekommen.» Der Umgang mit Medien, Cyber-Mobbing und ähnlichen Themen würde schon lange behandelt. KI müsse selbstverständlich auch in der Schule aufgegriffen werden.
Bereits heute befassen sich Lehrpersonen damit, wie mit KI in Prüfungssituationen umzugehen sei. «Natürlich gehört auch dazu, wie man mit anderen umgeht und was man von sich und anderen ins Netz stellen darf.»
Das bedeutet konkret: «Die Schule und somit auch Lehrer müssen sich ständig weiterbilden. Sie müssen sich über Entwicklungen und dem Umgang damit im Unterricht à jour halten.»
Zehnjährige machen sich mit KI-Bildli strafbar
Künstliche Intelligenz kann heute zwar innert Sekunden Fake-Nacktbilder erstellen. Doch so einfach die Fotos entstehen, so verboten sind sie – der Zürcher Rechtsanwalt Christian Lenz sagt zu Nau.ch: «Kinderpornografie ist in der Schweiz immer strafbar.»
Da sei es egal, ob diese mit oder ohne KI hergestellt würde. Bestraft werden kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Sollten die Inhalte auch tatsächliche, sexuelle Handlungen enthalten, könne die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sein.
Brisant: «Auch Kinder können sich bereits ab zehn Jahren als Täter strafbar machen. Wenn die Tat beispielsweise von einem 14-Jährigen begangen wird, erfolgt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.»
Künstliche Intelligenz: Fake-Pornos von Erwachsenen nicht strafbar
Das gilt aber nur, wenn das Opfer minderjährig ist. Auch wenn Bilder gegen ihren Willen hochgeladen und verbreitet werden: «Geht es um volljährige Frauen, handelt es sich gemäss Rechtsprechung nicht mehr um strafbare Pornografie. Dies ist für viele erstaunlich!», sagt Lenz.
Doch es könne – je nach Fall – ein anderer Straftatbestand erfüllt sein. «Bei Blossstellung beispielsweise Ehrverletzungsdelikte, bei Druckausübung durch den Täter, Nötigung, Drohung oder Erpressung.» Bei der Verbreitung von «Rache-Pornos» gab es allerdings bereits Freisprüche.
«Das soll sich zwar mit dem neuen Sexualstrafrecht ändern: Damit macht sich strafbar, wer unbefugt nicht öffentliche Text-, Ton- und Bildaufnahmen mit sexuellem Inhalt weiterleitet.» Es sei aber noch nicht klar, wann es in Kraft tritt und wie es sich auf KI-Pornografie auswirken werde.