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Kurzarbeit: Bundesrat verlängert einfacheres Verfahren erneut

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Bern,

Der Bundesrat hat sich entschieden, das vereinfachte Verfahren für die Kurzarbeit erneut zu verlängern. Ende Januar sind weitere Massnahmen geplant.

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Der Bundesrat verlängert das vereinfachte Verfahren der Kurzarbeit um drei Monate. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Krisenmodus der Kurzarbeit wird erneut vom Bundesrat verlängert.
  • Wegen der Corona-Massnahmen geht der Bund von mehr Kurzarbeit aus.

Bei der Kurzarbeit wird der Krisenmodus erneut verlängert. Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte summarische Verfahren für Entschädigungen bis Ende März 2021 ausgedehnt. Er rechnet wegen der Corona-Massnahmen bei den Betrieben mit noch mehr Kurzarbeit.

Die Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, werden auch weiterhin nicht abgezogen. Das erfolgt mit der Änderung der Covid-Verordnung per Anfang 2021. Zudem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet, wie es in einer Mitteilung heisst.

Weitere Massnahmen zur Kurzarbeit

Der Bundesrat beschloss die Verlängerung nach Konsultation des Parlaments, der Sozialpartner und der Kantone. Mit der Fortführung des Regimes will der Bundesrat die Arbeitslosenkassen und die Unternehmen weiterhin entlasten. Die Arbeitslosenkassen könnten schneller über die Anträge für Kurzarbeitsentschädigung von Unternehmen entscheiden, hiess es. Dies trage zur Sicherung der Liquidität der Firmen bei.

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Der Bundesrat will zu einem späteren Zeitpunkt über weitere Massnahmen zur Kurzarbeit entscheiden. - Keystone

Daneben plant die Landesregierung weitere Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit. Vorgesehen sind etwa die Aufhebung der Karenzzeit. Die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, ist ebenfalls vorgesehen. Die Ausweitung des Anspruches auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und auch Lernende ist ebenfalls geplant.

Der Bundesrat will am 20. Januar 2021 über eine weitere Anpassung der Verordnung formell entscheiden. Diese erfolgt im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung im Covid-19-Gesetz. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen werde durch den späteren formellen Beschluss aber nicht verzögert, schrieb der Bundesrat.

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