Lambo-Raser brettert mit 153 durch Bollingen SG – 200'000 Strafe!
Der Fahrer eines Lamborghini Urus muss wegen überhöhter Geschwindigkeit in Bollingen schwer büssen. Die Geldstrafe ist fast so hoch wie der Wert seines Autos.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lamborghini-Fahrer wurde in Bollingen SG mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt.
- Der Raser war mit 153 km/h unterwegs, 68 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit.
- Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 198'000 Franken.
Im Juli dieses Jahres wurde ein Fahrer eines Lamborghini Urus auf der Kantonsstrasse in Bollingen SG mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt.
Wie aus einem Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach hervorgeht, über den die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, stellte die Kantonspolizei St. Gallen eine Geschwindigkeit von 153 km/h fest.
Abzüglich einer Messtoleranz von 5 km/h übertraf der rasante Fahrer die zulässige Geschwindigkeit um beachtliche 68 km/h.
Halsbrecherisches Verhalten
Gemäss der Staatsanwaltschaft wurde solch ein halsbrecherisches Verhalten als «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» klassifiziert.
Sie betonte, dass der Fahrer ein hohes Risiko eingegangen war. Die Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten oder gar Todesopfern habe bestanden.
Wie die «Zürichsee Zeitung» ebenso schreibt, war diese Aktion nicht das erste Vergehen des Lamborghini-Fahrers. Laut Untersuchungsamt Uznach hatte er im April auch schon eine bedingte Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat erhalten. Statt Vollzug gibt es diesbezüglich aber nur eine Verwarnung.
Keine Haft, aber immense bedingte Geldstrafe
Trotz der früheren Strafe kam der junge Mann wegen des Raserdelikts um eine Haftstrafe herum. Die bedingte Geldstrafe, die ihm wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt wurde, ist jedoch stattlich. Bei 180 Tagessätzen zu 1100 Franken summiert sich diese auf 198'000 Franken.
10'000 Franken Busse und die Verfahrenskosten muss er sofort tragen, wodurch ihn seine fahrlässige Spritztour auf fast 12'000 Franken bringt.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.