Landratskommission heisst Beschwerde zur Seeschüttung teilweise gut

Keystone-SDA Regional
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Uri,

Urner Behörden haben einen Verfahrensfehler bei der Vergabe der Seeschüttung gemacht, so die Staatspolitische Kommission des Landrats.

Ausbruchmaterial
Material wird vom Kieswerk mit Ausbruchmaterial der 2. Röhre des Gotthard Strassentunnels am Reussdelta im Urnersee bei Flueelen befördert. - KEYSTONE/Urs Flueeler

Bei der Vergabe der Seeschüttung ist den Urner Behörden ein Verfahrensfehler unterlaufen. Zu diesem Schluss ist nach dem Obergericht auch die Staatspolitische Kommission des Landrats gekommen.

Die Kommission hiess eine Aufsichtsbeschwerde in einem Punkt gut. Sie empfiehlt dem Regierungsrat Massnahmen zu treffen, damit den gesetzlichen Vorgaben künftig Rechnung getragen werde.

Ein Teil des Materials, das beim Bau der Tunnels der neuen Axenstrasse anfällt, wird in den Urnersee geschüttet. Der Kanton Uri schrieb diese Arbeit 2023 im offenen Verfahren aus. Es gab zwei Angebote, eines davon wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Die zweite Firma erhielt den Zuschlag.

Fehler trotz Zeitdruck nicht entschuldbar

Der Kanton machte dabei den Fehler, dass er den Vertrag mit der berücksichtigten Firma zu früh, nämlich vor dem Ablauf der Beschwerdefrist, unterzeichnete. Dies hatte das Obergericht schon im letzten Oktober festgestellt. Die Beschwerde des unterlegenen Anbieters lehnte es aber trotzdem ab, weil es inhaltlich korrekt gewesen sei, ihn vom Verfahren auszuschliessen.

Der ausgeschlossene Anbieter reichte zudem im Landrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Weil das Obergericht die Vergabe bereits rechtskräftig gestützt hatte, konzentrierte sich die Staatspolitische Kommission auf künftige Vergabeverfahren. Damit sich das kritisierte Vorgehen nicht wiederhole, forderte sie den Regierungsrat «mit Nachdruck» auf, die Vergabestellen entsprechend zu sensibilisieren.

Der Regierungsrat hatte den Fehler auf den Zeitdruck zurückgeführt. Diese Begründung weist die Kommission ab. «Auch Zeitdruck darf nicht zur Missachtung von gesetzlichen Fristen führen».

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