Lange Freiheitsstrafe für Berner Giftmord an der Ehefrau

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Bern,

In Bern wurde ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Er soll seine Ehefrau mit einer Überdosis eines Gichtmittels vergiftet haben.

Ein über 50-jähriger ehemaliger Chef eines  Informatikunternehmens ist in Bern wegen Giftmordes an seiner Ehefrau verurteilt worden. (Symbolbild)
Ein über 50-jähriger ehemaliger Chef eines Informatikunternehmens ist in Bern wegen Giftmordes an seiner Ehefrau verurteilt worden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/CHRISTIAN CHARISIUS

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berner wurde zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren verurteilt.
  • Der Mann soll im März 2021 einen Giftmord an seiner Ehefrau begangen haben.
  • Sein Verteidiger betonte, der Angeklagte habe seine Frau nicht umbringen wollen.

Ein Gericht in Bern hat am Donnerstag einen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau mit einer Überdosis eines Gichtmittels vergiftet hatte.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht nicht mehr, seiner Frau im März 2021 das Gichtmittel in den Kaffee geschüttet zu haben. Sein Verteidiger betonte aber, der Angeklagte habe die Frau nicht umbringen wollen.

Die Gattin habe ihn genervt, weil sie immer wieder Besuche von oder bei Freunden absagte, wegen gesundheitlicher Zipperlein. Der Mann habe ihr einmal zeigen wollen, wie sich wirkliche Beschwerden anfühlten. Dieser Version schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben.

Berner Richterin bezeichnet Giftmord als äusserst skrupellos

Der wegen Mordes mit Gift an seiner Ehefrau in Bern verurteilte Mann ist aus Sicht des Gerichts äusserst skrupellos vorgegangen. Dies rechtfertige eine Verurteilung aufgrund des schwerstmöglichen Tatbestands.

Der Angeklagte habe sich weit im Voraus der Tat über die Wirkung von Giften informiert und zahlreiche, entsprechende Medikamente über ein ausländisches Handelsportal bestellt und an ein geheimes Postfach liefern lassen.

Er sei unsterblich in eine Bürokollegin verliebt gewesen und habe den Tod seiner Frau gewollt, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Bekanntgabe des Urteils am Donnerstag.

Der Angeklagte habe seiner Frau ein mehrfaches der tödlichen Dosis eines Gichtmittels verabreicht, dies könne kein Unfall sein. Der studierte und als blitzgescheit charakterisierte Mann habe um die Wirkung wissen müssen.

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Blick aus dem Fenster eines Gefängnisses. (Symbolbild) - keystone

Als seine Frau mit schweren Symptomen im Spital war, habe er die Ärzte nicht über die heimliche Verabreichung des Medikaments informiert, so dass diese noch hätten den Magen der Frau auspumpen und sie allenfalls retten können. Stattdessen habe er, während seine Frau im Sterben lag, mit seiner neuen Liebschaft «gechattet und geflirtet», sagte die Gerichtspräsidentin.

Dass der Angeklagte rund zwei Jahre behauptete, sich nicht an die Tat zu erinnern und erst kurz vor dem Prozess plötzlich von einem Unfall sprach, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.

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