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Staatsanwalt fordert für mutmasslichen Giftmörder lange Strafe

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Bern,

Nach dem Vergiftungstod einer Frau in Bern steht der mutmassliche Mörder, ihr Ehemann, vor Gericht. Der Staatsanwalt fordert eine lange Haftstrafe.

Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild)
Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehemann soll seine Frau qualvoll vergiftet haben.
  • Der Angeklagte steht in Bern vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft forder eine Freiheitsstrafe von über 18 Jahren.

Der Staatsanwalt hat am Montag gegen einen Mann, der seine Frau vergiftet haben soll, eine Freiheitsstrafe von über 18 Jahren gefordert. Der Angeklagte habe seine Frau mit einem «teuflischen Plan» ermordet.

Der Angeklagte, ein studierter Informatiker und ehemaliger CEO eines Unternehmens habe seine langjährige Ehefrau möglichst konfliktfrei und unauffällig aus dem Weg räumen wollen, um für eine neue Liebe frei zu sein, kam der Staatsanwalt zum Schluss.

Gichtmittel in Kaffee gemischt

Der introvertierte Mann habe sich über Tötungsmöglichkeiten mit Medikamenten im Internet informiert. Er habe seiner Frau heimlich eine tödliche Dosis eines Gichtmittels in den Kaffee gemischt. Die Frau sei danach über mehrere Tage qualvoll verstorben.

Zunächst habe der Angeklagte jede Beteiligung abgestritten. Kurz vor dem Prozess habe er nun eine Erklärung abgegeben, wonach er gesteht, seiner Frau das Mittel in den Kaffee gemischt zu haben. Offenbar aber nicht, um sie zu töten, sondern um ihr absichtlich gesundheitliche Beschwerden zuzufügen.

Seine Frau habe immer wieder Besuche wegen unbestimmten gesundheitlichen Beschwerden abgesagt, was ihn genervt habe. So habe er seiner Frau einmal zeigen wollen, was wirkliche Beschwerden seien, las der Staatsanwalt aus der Erklärung vor.

Diese Erklärung sei reiner Sarkasmus und lediglich eine Finte, um das Gericht auf eine falsche Fährte zu lenken, betonte der Ankläger. Es gebe keinen Zweifel, dass der Mann seine Frau skrupellos und feige ermordet habe.

Tatbestand des Mordes sei gegeben

Als seine Frau mit schweren Symptomen im Spital im Sterben lag, habe er den Ärzten nichts gesagt von dem Medikament, das er ihr in den Kaffee geschüttet hatte. Genau das hätte man aber erwarten können, wenn er ihr hätte helfen wollen.

Vielmehr habe der Mann versucht, seine Frau als medikamentenabhängig, suizidal und depressiv darzustellen. Der Angeklagte habe «gelogen, dass sich die Balken biegen», resümierte der Staatsanwalt.

Der Tatbestand des Mordes sei gegeben und der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.

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