Stadt Zürich

Lastwagen schlitzt Tram auf – Ambulanz vor Ort

Nico Leuthold
Nico Leuthold

Zürich,

Im Zürcher Seefeld-Quartier sind ein Lastwagen und ein Tram miteinander kollidiert. Rettungskräfte sind vor Ort, der Tramverkehr ist unterbrochen.

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Am Montagnachmittag ist es zu einem Tramunfall im Zürcher Seefeld-Quartier gekommen. Nau.ch war vor Ort. - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montagnachmittag ist in Zürich ein Lastwagen mit einem Tram kollidiert.
  • Der Tramverkehr im Zürcher Seefeld-Quartier ist unterbrochen.
  • Rettungskräfte sind bereits vor Ort, eine Person wurde leicht verletzt.

Der Tramverkehr im Zürcher Seefeld-Quartier ist zurzeit in beide Richtungen unterbrochen. Der Grund: Ein Lastwagen und ein Tram sind kollidiert. Dabei wurde eine Seite des Trams aufgeschlitzt.

Nau.ch gegenüber sagt ein Augenzeuge, das Tram sei zu schnell unterwegs gewesen. Dann habe es geknallt. Der Fahrer des Lastwagens könne nichts dafür, die Tramfahrerin habe zu wenig aufgepasst.

Es sei allgemein ein Problem, dass die Trams auf dieser Strecke zu schnell unterwegs seien. Ein Problem sei das auch für ältere Menschen, die die Strasse überqueren würden. Auch er selbst sei schon beinahe unters Tram gekommen, so der Augenzeuge.

Ebenfalls kritisch sei die allgemeine Verkehrssituation. Die Lichtsignale seien sehr kurz und es gebe auch Autos, die noch bei Dunkelgelb über die Kreuzung fahren würden.

Der Rettungsdienst und der unfalltechnische Dienst der Stadtpolizei Zürich sind bereits vor Ort. Auf Anfrage bestätigt die Stadtpolizei, dass bei der Kollision eine Person leicht verletzt wurde.

Kommentare

Nicole

Sind wir doch ein Glückliches Land, wir haben 9 Millionen Fachleute für alles und jedes. Jeder weiss zum Glück welches die vorgegebene Geschwindigkeit für Schienenfahrzeuge sind. Überlasst es es doch den Organen den Unfall zu begutachten und beurteilen. Übrigens, Schienenfahrzeuge haben immer Vortritt.

User #1432 (nicht angemeldet)

Absolute Frechheit was der behauptet. Wir haben unsere Fahrdienstvorschriften, und die müssen eingehalten werden. Hat dieser Herr die Flashkarte ausgewertet? Seine Behauptung ist eine Verleumdung!!!

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