Lastwagenchauffeur nach Tod einer Velofahrerin in Basel verurteilt
Ein Lastwagenfahrer wurde am Dienstagnachmittag vom Basler Strafgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Ein Lastwagenfahrer ist am Dienstagnachmittag vom Basler Strafgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige im April 2023 durch sein Fahrverhalten den Tod einer Velofahrerin am Burgfelderplatz in Basel verursacht hat.
Das Gericht sprach ihn zudem wegen Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und Übertretung der Verkehrsordnung schuldig. Der Chauffeur wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.
Zusätzliche Kosten für den Angeklagten
Zudem muss er unter anderem die Verfahrenskosten in der Höhe von 17'500 Franken bezahlen. Eine 32-jährige Velofahrerin war am 25. April 2023 am Burgfelderplatz von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft übersah der Lastwagenchauffeur «aus Mangel an Vorsicht und Aufmerksamkeit» die Velofahrerin bei der Lichtsignalanlage.
Sie sei zu Fall geraten und vom Lastwagen überrollt worden. Unter dem Sattelschlepper eingeklemmt, wurde die Frau rund 50 Meter mitgeschleift und erlag vor Ort umgehend ihren schweren Verletzungen.
Das Gericht sah die Beweislage als «klarerweise erstellt an». Der Fahrer habe nicht in den Frontspiegel geschaut. «Aus welchen Gründen auch immer haben Sie die Velofahrerin übersehen», sagte Einzelrichterin Sarah Cruz-Wenger bei der Urteilsverkündung.
Verteidigung fordert Freispruch
Es sei unmöglich, dass sich die Velofahrerin nach vorne gedrängt habe. Der zweifache Vater ist nach wie vor als Lastwagenchauffeur tätig. «Das Ganze hat mich schwer mitgenommen», sagte der 49-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Er betonte, dass er geschaut habe und die Velofahrerin nicht sichtbar gewesen sei.
Strafantrag bereits gestellt
«Sie muss sich irgendwie nach vorne gedrückt haben.» Sein Verteidiger forderte einen Freispruch von der fahrlässigen Tötung. Die Staatsanwaltschaft blieb der Verhandlung fern. Sie hat ihren Strafantrag in der Anklageschrift bereits gestellt und forderte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 130 Franken sowie eine Busse in der Höhe von 3000 Franken.
Die Mutter der Verstorbenen wurde durch eine Anwältin vertreten. Sie betonte, dass der Velofahrerin kein Fehlverhalten vorgeworfen werden könne.