Lauber muss in Ausstand treten – Beschwerde abgelehnt
Die Revisionsbegehren von Michael Lauber wurden abgelehnt. Im Fifa-Verfahren muss der Bundesanwalt nun in Ausstand treten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufungskammer ist nicht auf ein Revisionsbegehren von Michael Lauber eingetreten.
- Die Beschlüsse sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
- Sie können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist auf ein Revisionsbegehren von Bundesanwalt Michael Lauber nicht eingetreten. Lauber beantragte die Aufhebung der Beschlüsse, mit denen er und zwei Staatsanwälte im Fifa-Komplex in den Ausstand geschickt wurden.
Lauber machte Ausstandsgründe gegen den vorsitzenden Bundesstrafrichter der Beschwerdekammer, Giorgio Bomio, geltend.
Dies ist aus den am Donnerstag publizierten Beschlüssen der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zu entnehmen.
Diese Gründe seien ihm erst nach Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis gelangt. Welcher Art diese Ausstandsgründe sind, geht aus den aktuellen Beschlüssen der Beschwerdekammer nicht hervor.
Es wird lediglich auf den Artikel 56 Absatz 1 Littera f der Strafprozessordnung verwiesen: Eine bei der Strafbehörde tätige Person tritt in den Ausstand, wenn sie wegen Freundschaft oder Feinschaft befangen sein könnte.
Revisionsbegehren von Lauber abgelehnt
Weil es sich bei den streitigen Beschlüssen nicht um revisionsfähige Urteile handelt, ist die Berufungskammer nicht auf die Revisionsbegehren eingetreten.
Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Beim ehemaligen Staatsanwalt handelt es sich um Olivier Thormann. Er ist heute Mitglied der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, also jener Kammer, welche die beiden am Donnerstag veröffentlichten Beschlüsse gefällt hat.