Laut Kassensturz erlaubt Luzerner KKL im Konzertsaal keine Krücken
Gemäss eines Berichts des Kassensturz erlaubt das KKL keine Krücken im Konzertsaal. Grund seien Sicherheitsgründe. Pro Infirmis hat dafür kein Verständnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Krücken und Blindenhunde sind im Konzertsaal des KKL nicht erlaubt.
- Dies aus Sicherheitsgründen, heisst es bei KKL.
- Pro Infirmis kann die Argumentation nicht nachvollziehen.
Das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) steht in der Kritik. Grund: Im Konzertsaal sind keine Krücken erlaubt. Dies berichtet der «Kassensturz».
Das Konsumentenmagazin erklärt das Vorgehen anhand eines Mannes, der an einem Geburtsgebrechen leidet. Er ist dank Krücken eigentlich völlig selbständig unterwegs.
Doch jedes Mal nehmen ihm im KKL die Angestellten die Gehhilfen ab. «Schliesslich fragte ich nach dem Grund. Der Platzanweiser antwortete, es sei aus Sicherheitsgründen», sagt er dem «Kassensturz».
Das KKL erklärt sich: «Gäste mit Beeinträchtigungen werden im KKL Luzern von unseren Mitarbeitern vor Ort im Umfang ihrer Möglichkeiten betreut. Pro Türe befände sich permanent ein Mitarbeiter im Konzertsaal. «So dass unsere Konzertgäste hier zu keinem Zeitpunkt auf sich alleine gestellt sind.»
KKL ist laut Kassensturz ein Einzelfall
Mit dieser Praxis ist das KKL allein. Das Verkehrshaus Luzern erlaubt Krücken im Saal, das Theater Luzern ebenso.
Bei Pro Infirmis kann man die Begründung nicht nachvollziehen. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Krücke in einem grossen Konzertsaal stört», sagt Silvan Rüssli dem «Kassensturz». Die Gehhilfen seien ein zentrales Hilfsmittel. «Nimmt man sie weg, werden Betroffene erst recht unsicher.»
Pikant: Auch Blinden- und Assistenzhunde werden beim KKL vor die Tür verbannt. Das sei schlecht für Mensch und Tier.
«Die Betroffenen fühlen sich ohne Hund unsicher. Blindenhunde sind zudem geschult, dass sie ihren Schützling nicht verlassen», so Rüssli. «Kann er nicht an seiner Seite bleiben, ist das für den Hund purer Stress.»