Lehrmeisterin vor Gericht, weil Lehrling Kokain und Viagra stahl

Im Fricktal stahl ein Lehrling verschiedene Medikamente. Seine Lehrmeisterin steht nun vor Gericht, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben soll.

Der Lehrling entwendete Kokain, Ritalin oder Viagra aus seinem Lehrbetrieb.
Der Lehrling entwendete Kokain, Ritalin oder Viagra aus seinem Lehrbetrieb. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lehrling hat in seiner Apotheke Medikamente wie Ritalin, Viagra und Kokain entwendet.
  • Seine Lehrmeisterin muss nun wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht vor Gericht.

Ein Lehrling stahl in seinem Lehrbetrieb Medikamente wie Morphin, Ritalin, Kokain und Viagra. Der Lehrling kommt wegen der Diebstähle vor Gericht. Jedoch nicht nur er.

Die Staatsanwaltschaft klagt auch die Lehrmeisterin an: Die Inhaberin und Geschäftsführerin der Apotheke muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe. Sie soll die Betäubungsmittelkontrolle mangelhaft geführt haben, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Die Apothekerin habe die Ein- und Ausgänge der Medikamente ungenügend kontrolliert und so dem Lehrling die Möglichkeit gegeben haben, die Medikamente zu entwenden. Dieser durfte nach nicht bestandener Lehrabschlussprüfung weiter im Betrieb arbeiten.

Kokain wird verwendet, um Blutungen zu stoppen.
Kokain wird verwendet, um Blutungen zu stoppen. - Keystone

Listiger Lehrling

Der Lehrling ging listig vor: Er bestellte Medikamente bei Lieferanten und löschte die Bestellung im Computer gleich wieder. Wenn die Medikamente geliefert wurden, nahm er sie persönlich in Empfang und liess die Lieferscheine verschwinden. So wurden die Medikamente im Wareneingang der Apotheke nicht erfasst.

Die Mitarbeiter und die Apothekerin schöpften erst Verdacht, als sie im Lager leere Medikamentenschachteln entdeckten. Als der Diebstahl aufflog, wurde der Lehrling fristlos entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat die Apothekerin zu einer Busse von 7000 Franken verurteilt.

Die Einzelrichterin sprach die Frau nun frei. Sie folgte weitgehend der Argumentation des Verteidigers. Dieser vertrat die Ansicht, dass die Lehrmeisterin nichts von den Diebstählen und Manipulationen wusste und könne deshalb nicht dafür belangt werden.

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