Lengnau (AG)

Lengnau AG: «Gezielter Schuss» tötete Wildschweinchen im Aargau

Simon Binz
Simon Binz

Dielsdorf,

Beim getöteten Wildschweinchen in Lengnau AG könnte es sich offenbar um einen Fall von Wilderei handeln.

Totes Wildschwein Lengnau AG
Ein Bauer in Lengnau AG fand den toten Frischling - er hat eine Schussverletzung. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem zuständigen Jagdaufseher wurde das Wildschweinchen in Lengnau «gezielt» getötet.
  • Hubert Künzi schliesst aus mehreren Gründen aus, dass ein Jäger verantwortlich ist.
  • Es würde sich damit um Wilderei handeln.

Am Montag hatte die Kantonspolizei Aargau einen ungewöhnlichen Zeugenaufruf gestartet. In Lengnau AG wurde demnach am Sonntagmorgen ein totes Wildschweinchen mit einer Schussverletzung von Spaziergängern entdeckt. Und zwar auf einem Feld nahe eines Bauernhofes

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, habe der Bauer den Jagdaufseher des Reviers Lengnau West über den toten Frischling informiert. Hubert Künzi habe sich das Tier angeschaut und dann die Polizei alarmiert. Der Experte sagt: «Das war ein gezielter, tödlicher Schuss.» Künzi schätzt, dass das tote Jungtier erst drei bis vier Wochen alt gewesen sei und keine 10 Kilogramm schwer.

Aus zirka 30 bis 100 Meter abgedrückt

Die Kantonspolizei schreibt, dass «jemand aus unmittelbarer Umgebung auf das Tier geschossen haben» muss. Künzi präzisiert in dem Bericht der «AZ», dass der Schütze aus zirka 30 bis 100 Metern abgedrückt haben dürfte. «Aber sicher nicht aus 20 Metern oder noch näher, das ist nicht realistisch. Sobald ein Wildschwein einen Mensch wittert, flüchtet es», sagt der Jagdaufseher.

In dem Bericht heisst es weiter, dass ein Jäger des Lengnauer Reviers den Frischling auf jenem Feld hätte erlegen dürfen. Der Kanton: «Frischlinge dürfen gemäss Bundesverordnung während des ganzen Jahres auf schadengefährdeten Landwirtschaftsflächen bejagt werden.»

Haben Sie schon einmal ein Wildschwein in freier Wildbahn gesehen?

Künzi ist sich aber sicher, dass kein Jäger seines Reviers das Tier geschossen habe. Von ihnen sei keiner in jener Nacht unterwegs gewesen. Das Verhalten des Schützen spreche allgemeint gegen einen Jäger, so der Experte.

«Erlegt ein Jäger ein Wildtier, nimmt er das tote Tier mit und erstattet dem Jagdaufseher Meldung. Das gilt für alle Wildtiere.» Gerade deshalb sei der Fundes erschossenen Frischlings in Lengnau aussergewöhnlich.

Handelt es sich um Wilderei?

Der Jagdaufseher schliesst aus einem weiteren Grund aus, dass das Wildschweinchen von einem Jäger geschossen wurde. Diese verwenden für die Schwarzwildjagd nämlich grosskalibrige Geschosse.

In einem solchen Fall wäre die Verletzung des Frischlings «viel massiver» gewesen, erklärt Künzi. Das verwendete Geschoss sei für die Schwarzwildjagd per Gesetz gar nicht erlaubt.

Gehört der Schütze nicht der Jagdgesellschaft an, die das Revier gepachtet hat, dürfte es sich um einen Wilderei-Fall handeln.

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Kommentare

User #5486 (nicht angemeldet)

Das ist dass, was die SVP will. Und jetzt ab zum Schwingerfest.

User #5437 (nicht angemeldet)

Jäger und Wilderer sind das Gleiche.

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