Limmat-Mord: Gericht verurteilt 32-Jährigen zu Freiheitsstrafe
Ein psychisch kranker Schweizer (32) erwürgte im Januar 2021 einen 81-jährigen Mann am Ufer der Limmat. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar 2021 erwürgte ein heute 32-jähriger Mann einen Rentner (81).
- Nun hat ihn das Bezirksgericht Baden zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Weil er psychisch krank ist, muss er zunächst stationär behandelt werden.
Das Bezirksgericht Baden AG hat einen 32-jährigen Mann des Mordes schuldig befunden. Der psychisch kranke Schweizer aus dem Kanton Zürich hatte im Januar 2021 am Limmatufer einen ihm unbekannten 81-jährigen Mann erwürgt.
Das Bezirksgericht verurteilte den geständigen Mann am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Strafe wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verminderte Schuldfähigkeit mildert Strafmass
Das Bezirksgericht fällte das Urteil einstimmig. Das Gericht gestand dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Das wirke sich auf das Strafmass, jedoch nicht auf die Qualifikation der Tat aus, hiess es in der Urteilsbegründung. Es handle sich um eine schwere Tat.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Pflichtverteidiger plädierte auf Totschlag oder allenfalls auf vorsätzliche Tötung. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Die Strafe sollte ebenfalls zugunsten der Massnahme aufgeschoben werden.
Mörder wählte Notruf
Der Täter aus dem Kanton Zürich hatte die kantonale Notrufzentrale am Nachmittag des 26. Januar 2021 selbst informiert, dass er soeben eine ältere Person am Fussweg an der Limmat erwürgt habe. Nach Ankunft der ersten Einsatzkräfte machte der Mann durch Zurufe auf sich aufmerksam.
Er liess sich widerstandslos festnehmen und zeigte den Liegeort des Leichnams an. Die Leiche musste mit einem Boot geborgen werden. Der 81-jährige Mann aus dem Kanton Zürich war ein Zufallsopfer.
Der Täter sagte bei der Befragung vor dem Bezirksgericht, er habe an diesem Tag Suizid begehen wollen. Das ging aus verschiedenen Gründen nicht. Er sei an diesem Tag schon im Kopf schon tot gewesen.
Beim Anblick des Rentners, der nach dem Weg gefragt habe, habe er Entschluss zum Töten gefällt, sagte er. Während der Tat habe er nichts gefühlt.
Der Täter leidet gemäss eines forensischen Psychiaters seit seiner Jugend in Brasilien an verschiedenen, schweren psychischen Störungen wie dem Asperger-Syndrom. Auch sei er schwer depressiv, weise eine Borderline-Störung auf und habe sadistische Züge. Der Täter befindet sich in einem Sicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Lenzburg AG.