Luftpolizeiabkommen Schweiz-Frankreich erneuert

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Bern,

Die Schweiz und Frankreich haben ihr Luftpolizeiabkommen erneuert. Das Dokument wurde von Brigadier Werner Epper in Meiringen BE unterzeichnet.

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Eine FA-18 Kampfflugzeug der Schweizer Armee fliegt neben einem Zivilflugzeug während einer Übung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Luftpolizeiabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde verlängert.
  • Das seit 2004 bestehende Abkommen wurde an einigen Stellen angepasst.

Die Schweiz und Frankreich haben heute Dienstag den Staatsvertrag über das Luftpolizeiabkommen erneuert. Das bilaterale Abkommen ermöglicht eine reibungslose, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Luftpolizeidienstes.

Der stellvertretende Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Brigadier Werner Epper, und der General der Französischen Luftwaffendivision, Dominique Tardif, erneuerten den Vertrag auf dem Flugplatz in Meiringen BE, wie die Schweizer Armee heute Dienstag mitteilte.

Der Militärflugplatz Meiringen mit Tower und einem Kampfflugzeug Tiger in Unterbach.
Der Militärflugplatz Meiringen mit Tower und einem Kampfflugzeug Tiger in Unterbach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das seit 2004 bestehende Abkommen habe wegen gewissen operationellen, technischen und administrativen Punkten angepasst werden müssen. Es beschreibe die grundsätzliche Zusammenarbeit des täglichen Luftpolizeidienstes – wie das Abfangen, die Identifikation und Begleitung eines fremden, fehlgeleiteten Flugzeuges – über die jeweiligen Grenzen hinweg. Aber auch den Prozess zum Austausch der Luftlage oder die Benutzung der Trainingsräume sowie die gemeinsamen Trainings würden damit geregelt.

Die nationalen Luftwaffen-Einsatzzentren der Schweiz und Frankreichs, die für die Luftraumsicherung zuständig sind, arbeiten laut Mitteilung täglich zusammen. Darüber hinaus führen sie regelmässige Übungen durch, um die verschiedenen luftpolizeilichen Einsätze zu trainieren.

Bei wichtigen Ereignissen in Grenznähe arbeiten die französische und Schweizer Luftwaffe zusammen, um einen angemessenen Konferenzschutz in der Luft zu gewährleisten, wie es weiter hiess. Das ursprüngliche Abkommen war das erste dieser Art in Europa. Ähnliche Abkommen bestehen ebenfalls mit Deutschland, Italien und Österreich.

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