Lumnezia GR braucht einen Regierungskommissär
Lumnezia, eine Gemeinde in Not: Ein Regierungskommissär muss die Beschlussfähigkeit sicherstellen.
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Die Bündner Regierung setzt in der Gemeinde Lumnezia einen Regierungskommissär ein. Bei den Wahlen im vergangenen September wurden nicht genug Mitglieder für den Gemeindevorstand gefunden, weshalb der Kommissär nun die Beschlussfähigkeit sicherstellen muss.
In Lumnezia ist nach einer Fusion mit acht Gemeinden ein Vorstand mit neun Personen vorgesehen, wie die Regierung am Dienstag erklärte. Damit sollten alle 2013 fusionierten Gemeinden Mitsprache erhalten.
Fehlende Kandidaten lähmen das Dorf
Bei den letzten Wahlen am 22. September stellten sich jedoch nur fünf Personen zur Wahl, welche auch allesamt zu ihren Ämtern kamen. Für die Beschlussfähigkeit braucht es mindestens fünf anwesende Vorstandsmitglieder, dies entspricht auch den Vorgaben im kantonalen Gemeindegesetz. Fehlt nun eine Person, kann die Gemeinde keine Beschlüsse fassen.
Um dies dennoch sicherzustellen, kommt nun übergangsweise der Regierungskommissär zum Einsatz. Bei Bedarf sorgt er für die nötige Anzahl Stimmen, wie die Regierung weiter schrieb. Der Kommissär könne dabei aus freiem Willen ein Geschäft beurteilen.
Kommisar als Retter in der Not
Zudem ist er für weitere operative oder strategische Aufgaben einsetzbar. Ist der Gemeindevorstand mit seinen fünf Mitgliedern beschlussfähig, beschränkt sich die Aufgabe des Kommissärs auf die blosse Präsenz. Sein Einsatz ist bis Ende 2028 befristet, endet jedoch früher, sollte der Gemeindevorstand doch noch vollständig besetzt werden können.