Luzern erlässt bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
In den Luzerner Wäldern darf im Wald und in Waldesnähe nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen grilliert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Luzern ist das Feuermachen ausserhalb von Feuerstellen im Wald verboten.
- Möglich ist, dass für den 1. August ein Feuerwerksverbot erlassen wird.
In den Luzerner Wäldern darf im Wald und in Waldesnähe nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen grilliert werden. Dies hat der Kanton wegen der anhaltenden Trockenheit entschieden. Möglich ist, dass für den 1. August ein Feuerwerksverbot erlassen wird.
Die Luzerner Forstbehörde stufe die Gefahrensituation als erheblich ein, heisst es in einer von der Gemeinde Horw veröffentlichten Mitteilung des Kantons Luzern. Vor allem im Norden und an südost- und südwestexponierten Lagen wie an der Rigi sei es sehr trocken. Bei Wind und in Gebieten mit trockener Vegetation steige die Waldbrandgefahr schnell und stark an.
Wald- und Flurbrände verhindern
Im Wald und in Waldesnähe soll deswegen nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht ein Feuer entfacht werden. Bei starkem Wind soll auf das Feuern ganz verzichtet werden. Durch verantwortungsbewusstes Handeln liessen sich Wald- und Flurbrände verhindern, teilte der Kanton mit.
Für das nächste Wochenende werden Gewitter erwartet. Es gelte abzuwarten, ob es genügend ausdauernd und ergiebig regne, um die Situation zu entschärfen, schreibt der Kanton. Bei ungenügenden Niederschlägen könne ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nicht ausgeschlossen werden. Damit würde auch ein Feuerwerksverbot gelten.