Ein in Wauwilermoos LU inhaftierter Häftling bekam Urlaub bewilligt. Aus diesem kehrte er bisher jedoch nicht zurück.
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Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Insasse der JVA Wauwilermoos kehrte nicht aus seinem Urlaub zurück.
  • Er könnte dadurch versuchen, einer Abschiebung zu entgehen.
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Ein Sträfling, der sich wegen mehreren leichten Vergehen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wauwilermoos befand, hat seinen Urlaub verlängert: Aus seinem gewährten Hafturlaub kehrte er nicht wie abgemacht am 19. März zurück, wie «20 Minuten» berichtet.

Der Inhaftierte habe nur noch wenige Monate in der JVA vor sich gehabt. Anschliessend wäre er zurück in den Kosovo überführt worden, schreibt die Boulevardzeitung.

«Keine Gefahr für die Öffentlichkeit»

Ein Mithäftling beschreibt den Entflohenen als aggressiven und gefährlichen Drogenkonsumenten. Dem entgegen stehen die Voraussetzungen für einen bewilligten Urlaub: «Aktive Mitwirkung bei den Eingliederungsbemühungen, korrektes Verhalten, Drogenabstinenz, gute Arbeitsleistung und genügend Mittel auf dem Freikonto» gelten als Kriterien.

Peter Künzli sagte als Direktor der JVA: «Von dem betreffenden Mann geht nach aktuellen Erkenntnissen keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.»

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