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Luzerner Bordellbetreiberin wegen Menschenhandels vor Gericht

Keystone-SDA
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Luzern,

Eine Ex-Bordellbetreiberin aus Luzern muss sich vor Gericht wegen Menschenhandels verantworten. Ihr drohen 6,5 Jahre Gefängnis.

Prostitution Coronavirus
Einer ehemaligen Bordellbetreiberin drohen 6,5 Jahre Gefängnis. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute muss sich eine frühere Luzerner Bordellbetreiberin vor Gericht verantworten.
  • Die Frau wurde wegen Menschenhandels und weiterer Delikte angeklagt.
  • Bei einer Verurteilung drohen der aus Thailand stammenden Schweizerin 6,5 Jahre Gefängnis.

Einer frühere Luzerner Bordellbetreiberin muss sich am Dienstag vor dem Kriminalgericht wegen Menschenhandels und weiterer Delikte verantworten. Weil sie von thailändischen Menschenhändlern Frauen und Transsexuelle abgenommen und diese ausgebeutet habe, soll sie 6,5 Jahre ins Gefängnis.

Gemäss Anklageschrift verschuldeten sich die Opfer für die Reise in die Schweiz bei den Menschenhändlern in der Höhe von mehreren Zehntausend Franken. Die Schulden mussten sie in einem Bordell in der Luzerner Baselstrasse abarbeiten. Ein eigenes Einkommen hatten die Prostituierten nicht.

Wegen ihres illegalen Status und der Schulden seien die Opfer der 55 Jahre alten, aus Thailand stammenden Schweizerin ausgeliefert gewesen, heisst es in der Anklageschrift. Sie hätten nicht über sich selbst und ihre Tätigkeit entscheiden können und das Haus nur ausnahmsweise verlassen dürfen.

Das Bordell hatte gemäss Anklage rund um die Uhr geöffnet. Die Prostituierten hatten keine Privatsphäre, keine eigenen Betten und schliefen teilweise am Boden. Kam die Polizei, mussten sich die Opfer im Keller verstecken.

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Kommentare

User #9510 (nicht angemeldet)

Für mich Wehr 6.5 zu wenig für mich 20 Jahre raus aus der Schweiz kein zu Griff in die Schweiz mehr ohne Deutsch kennis

User #1590 (nicht angemeldet)

Dürfte schwierig werden zu beweisen, dass diese wussten mit welchen Methoden die Frauen in die Prostitution gezwungen wurden. In der Schweiz ist Prostitution solange sie Freiwillig praktiziert wird nicht verboten, daher macht sich ein Freier erst Strafbar, wenn er bewusst von Zwangsprostitution profitiert.

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