Machen sich die Mitglieder von «Fridays for Hubraum» strafbar?
Müssen sich die Greta-Hasser vor rechtlichen Konsequenzen fürchten? In der Facebook-Gruppe «Fridays for Hubraum» treten teils heftige Beleidigungen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Greta Thunberg überzeugt Massen, um sich für Klimaschutz einzusetzen.
- Die Facebook-Gruppe «Fridays for Hubraum» stellt allerdings eine Gegenbewegung dar.
- Einige schreiben in die Gruppe heftige Beleidigungen und Drohungen – ist das strafbar?
Die Klima-Aktivistin Greta Thunberg hat mit der Gruppe «Fridays for Future» Massen mobilisiert. Allerdings trifft sie mit ihren Forderungen für strikteren Klimaschutz nicht nur auf Zustimmung. Nun hat sich in Deutschland eine Gegenbewegung in den sozialen Medien entwickelt: «Fridays for Hubraum».
Anfangs tummelten sich in der Anti-Greta-Bewegung primär Autoliebhaber – doch inzwischen wächst die deutsche Gruppe immer weiter an. Auf der Seite tauchen vermehrt rechtsradikale Parolen, Mord- und Vergewaltigungs-Drohungen gegen Thunberg auf.
Umgangston in Schweizer Gruppe ist aktuell nicht beleidigend
Inzwischen ist die deutsche Facebook-Gruppe mit 400'000 Mitgliedern geschlossen. Für einen Beitritt muss also vorerst eine Anfrage gestartet werden. Seit zwei Wochen gibt es nun ebenfalls einen Ableger in der Schweiz. Die Gruppe kommt aktuell auf etwa 1700 Anhänger.
Aktuell ist der Umgangston in der Schweizer Gruppe nicht beleidigend. Auch in der Ankündigung wird für einen freundlichen Umgang geworben. Zudem seien demnach Hassreden und Bullying nicht erwünscht.
Obwohl wir gedacht haben, alles schon gesehen zu haben, nimmt die #Hetze gegen #GretaThunberg mit der FB-Gruppe „Fridays for Hubraum“ neue Dimensionen an. Innerhalb kürzester Zeit hat die Gruppe nun fast 300.000 Mitglieder. Ob so eine Gruppe kontrollierbar ist, sieht man hier.1/3 pic.twitter.com/XDWc18SffM
— DieInsider (@Die_Insider) September 25, 2019
Falls der Ton sich allerdings verändern würde, stellt sich die Frage, wie hierzulande Morddrohungen und Beleidigungen auf Facebook geahndet würden. «Morddrohungen sind grundsätzlich strafbar», so Rechtsanwalt Martin Steiger im Gespräch mit Nau. Allerdings müsste die betroffene Person bei Drohungen und Ehrverletzungen – wie Beleidigungen oder Beschimpfungen – selbst einschreiten.
Beleidigungen haben im Normalfall keine Folgen
«Im Normalfall haben Beleidigungen keine Folgen, weil der Betroffene sich zur Wehr setzen müsste», so Steiger. Falls der unwahrscheinliche Fall eintreten würde und Greta Thunberg gegen die Beleidigungen vorginge, dann würden ihr viele rechtliche Möglichkeiten offenstehen. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht über die Grenzen der Meinungsfreiheit entscheiden, so Steiger.
Zudem könnte Greta ebenfalls gegen Facebook selbst vorgehen. Dies würde sich auf den zivilrechtlichen Bereich konzentrieren. Allerdings sei es wahrscheinlicher, dass Greta die Beleidigungen nicht bemerke oder zumindest nicht darauf eingehe.