Der Kanton Aargau hat bei einem Syrer eine Rückstufung verfügt. Seine Aufenthaltsbewilligung könnte verfallen, falls er keinen Job findet.
Syrer Sozialhilfe Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgenehmigung kann bei einer Rückstufung wieder entzogen werden. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen 59-jährigen Syrer wurde eine Rückstufung verfügt.
  • Seine Aufenthaltsbewilligung wird nur verlängert, wenn er einen Job findet.
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Im Jahr 1987 kommt ein Syrer in die Schweiz. Sein Asylgesuch wird abgelehnt. Doch er heiratet eine in der Schweiz lebende Türkin, wodurch er eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Nachdem sie verstirbt, heiratet er eine Syrerin, mit der er heute vier Kinder hat.

Keiner der beiden arbeitet, sein Schneidergeschäft hat der Syrer im Jahr 2010 aufgegeben. Von Ende 2010 bis April 2022 haben er und seine Familie vom Kanton Aargau rund 450'000 Franken Sozialhilfe erhalten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Aufenthalt nur noch befristet gestattet

Das Aargauer Amt für Migration und Integration hat für den 59-Jährigen eine Rückstufung ausgesprochen. Seit 2019 kann die Niederlassungsbewilligung von Ausländern auch nach 15 Jahren Aufenthalt gesetzlich wegen Sozialhilfebezugs widerrufen werden.

Mit der Rückstufung verfällt die unbefristete Niederlassungsbewilligung C, wie die «Aargauer Zeitung» erläutert. Stattdessen erhält die betroffene Person die fünf Jahre lang gültige Aufenthaltsbewilligung B.

Schlechte Gesundheit: Keine normale Tätigkeit möglich

Das Urteil des Bundesgerichts begründet, dass der Syrer sich zumindest teilweise von der Sozialhilfe lösen könnte und soll. Die Anwältin des 59-Jährigen hatte dagegen argumentiert, dass ihr Mandant für die Aufnahme einer Arbeit gesundheitlich zu eingeschränkt sei.

Aufgrund seines Alters, seiner Erkrankung und seiner schlechten Ausbildung sei die Rückstufung ihrer Ansicht nach unverhältnismässig. Der Syrer hatte bereits dreimal IV-Rente beantragt, die jedes Mal abgelehnt worden war.

Wie lange lebst du schon in der Schweiz?

Laut der Sozialversicherung Aargau sei der Mann bei leichter Tätigkeit immer noch zu 80 Prozent arbeitsfähig. In den Jahren 2021 und 2022 arbeitete er kurzzeitig als Logistikmitarbeiter und versandte später acht Bewerbungen.

Das Bundesgericht sieht damit den Vorwurf zur Sozialhilfeabhängigkeit als nachvollziehbar an. Das öffentliche Interesse an einer Rückstufung stuft es als gross ein. Mit dem Urteil muss der Syrer sich nun eine Arbeit suchen, um einer möglichen Aufhebung seiner Aufenthaltsbewilligung zu entgehen.

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