Ein Sensler manipulierte eine Zahlungsaufforderung der Kantonspolizei und schickte diese an seinen Adoptivvater. Nun muss er eine Geldstrafe entrichten.
Mann an Computer
Der Betrüger nutzte einen Computer, um die Zahlungsaufforderung zu verfälschen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sensler fälschte eine Zahlungsaufforderung der Kantonspolizei.
  • Diese schickte er an seinen Adoptivvazer und heimste 28'500 Franken von ihm ein.
  • Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 1200 Franken.
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Ein Sensler, der bereits mehrmals wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde, muss erneut eine Geldstrafe entrichten. Diesmal beträgt die Summe 1200 Franken.

Der Grund: Er hat eine Zahlungsaufforderung der Kantonspolizei manipuliert und seinen Adoptivvater dazu gebracht, ihm das Geld zu überweisen. Das berichten die «Freiburger Nachrichten».

Der Mann nutzte einen Computer, um die Aufforderung der Polizei zu verfälschen, schickte sie dann an seinen Adoptivvater weiter.

Darin wurde sein Vater aufgefordert, eine Busse von 28'500 Franken zu bezahlen oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 950 Tagen anzutreten.

Geldfluss über Dritte und Investition in Spanien

Nachdem der Adoptivvater den geforderten Betrag beglichen hatte, landete das Geld auf dem Konto einer dritten Person. Diese übergab es dann an den Sensler weiter.

Mit einem Grossteil des Geldes tätigte der Mann anschliessend ein Geschäft in Spanien. Die restlichen 3500 Franken behielt er für sich selbst.

Trotz dieses offensichtlichen Betrugs verzichtete der Adoptivvater darauf, einen Strafantrag zu stellen.

Wiederholungstäter trotz vorheriger Verurteilungen

Der Sensler ist kein Unbekannter für die Justiz. Bereits im Oktober 2008, Juli 2013, Juni 2015 und Februar 2016 wurde er wegen Urkundenfälschung verurteilt. Auch dieses Mal wird die Strafe unbedingt ausgesprochen.

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