Mann muss 22 Monate ins Gefängnis wegen Tötung und Leichenschändung
Der 34-jährige Mann, der seine Mitbewohnerin erwürgt hat und die Leiche schändete, muss 22 Monate ins Gefängnis – dann wird er stationär betreut.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wurde zu 22 Jahren Haft mit anschliessender kleiner Verwahrung verurteilt.
- Der 34-Jährige erwürgte seine Mitbewohnerin und missbrauchte ihre Leiche.
Das Bezirksgericht Zürich veröffentlichte heute Donnerstag das Urteil gegen den 34-Jährigen, der seine Untermieterin erwürgte und ihre Leiche schändete. Er muss 22 Monate ins Gefängnis – anschliessend wurde eine sogenannte «kleine Verwahrung» angeordnet, bei der eine Entlassung vom Behandlungserfolg ab.
Das Verhalten des Mannes erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens, heisst es in der Mitteilung des Gerichts. Die Vorgehensweise und das Motiv des Beschuldigten seien objektiv äusserst verwerflich gewesen. Subjektiv sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Krankheit leide und die Tat auch unter Einfluss dieser Störung begangen habe.
Er beschuldigt Opfer
Der Mann hatte die IT-Spezialistin im September 2016 in einem Streit erwürgt. Anschiessend verging er sich sexuell an der Leiche. Der Beschuldigte schilderte die Frau am Prozess am vergangenen Dienstag als unerträglich aggressiv. Sein Verteidiger sagte denn auch, der Beschuldigte habe die Frau gar nicht töten wollen. Er habe sich nur wehren wollen. Der Staatsanwalt hingegen plädierte auf 18 Monate Freiheitsentzug.
Der Beschuldigte zeigte sich am Dienstag teilweise geständig, es kam aber auch zum Eklat. Der Beschuldigte wurde zum Teil aus dem Gericht geschickt, weil er ausfällig geworden war. Die Schwester des Opfers, extra aus Frankreich angereist, bewarf ihn mit einem Schuh.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.