Nekrophiler soll Mitbewohnerin getötet haben
Ein 34-jähriger Mann musste sich heute Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor zwei Jahren tötete ein Mann seine Untermieterin und verging sich an ihr.
- Die Zürcher Staatsanwaltschaft will ihn für schuldunfähig erklären und einweisen lassen.
Ein 34-Jähriger muss sich heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Laut Anklageschrift lebte der Schweizer zur Tatzeit, im September 2016, in einer Sozialwohnung in Zürich. Ein Zimmer hatte er an eine junge Französin untervermietet. Zwischen den beiden kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen.
Mehrmals habe der Beschuldigte diese Auseinandersetzungen mit seinem Handy aufgenommen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Als es am späten Vormittag des Tattags wieder zum Streit kam, stellte die Frau ebenfalls ihr Handy auf Aufnahme. Das passte dem Mann gar nicht. Er riss ihr das Telefon aus der Hand und ging damit in sein Zimmer. Die Frau folgte ihm – sie wollte ihr Handy zurück.
Nun eskalierte die Situation laut Anklageschrift: Mit einer Hand packte der Mann den Unterarm der Frau, seinen anderen Arm legte er ihr um den Hals und drückte zu. In Todesangst versuchte die Frau, sich mit ihrem freien Arm zu wehren. Vergeblich, der Druck am Hals wurde stärker, die Blutzufuhr zum Gehirn war blockiert. Die Frau verlor das Bewusstsein. Aber auch als sie zu Boden sank, löste der Mann seinen Griff um den Hals nicht. Erst als sie nach letzten Zuckungen reglos liegen blieb, liess er los.
Er verging sich an ihr
Die Leiche zerrte er gemäss Anklage ins Zimmer der Frau, entkleidete sie und verging sich an ihr. Schliesslich drapierte er ein Springseil über die Leiche, den Griff legte er in ihre Hand. So versuchte er, seine Tat zu vertuschen – eine Entwürdigung der Toten.
Laut Anklage tötete der Beschuldigte seine Untermieterin nicht nur vorsätzlich, sondern störte auch ihren Totenfrieden. Allerdings soll der Mann als schuldunfähig erklärt und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
Falls das Gericht die Schuldunfähigkeit nicht anerkennt, wird der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung einen Strafantrag stellen.