Mann nach Mord an Sexpartnerin vor dem Berner Obergericht
Mordprozess in Bern: Ein Baselbieter steht vor dem Obergericht. Er wurde 2023 wegen Mordes an einer Sexpartnerin verurteilt.
Ein heute 40-jähriger Baselbieter steht ab Dienstag in Bern vor dem Obergericht. Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hatte ihn Ende 2023 wegen Mordes an einer Sexpartnerin zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte angegeben, die Frau sei bei einem gemeinsamen Treffen im Baselbiet gestürzt und habe dann keine Lebenszeichen mehr von sich gegeben. Er sei in Panik geraten und habe die Leiche dann in einem Gewässer entsorgen wollen.
So sei er schliesslich an den Thunersee gelangt, wo er die mit einem Betonsockel beschwerte Frau bei Gunten ins Wasser geworfen habe.
Vom Gericht nicht geglaubtes Szenario
Das glaubte ihm das Regionalgericht nicht. Es ging davon aus, dass es zwischen den beiden beim Treffen im Baselbiet zu einem Streit um Sexpraktiken gekommen war. Er habe die Frau wahrscheinlich mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und schliesslich erwürgt.
Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Regionalgericht keine Anhaltspunkte für ein sexuelles Motiv der Strangulation, auch wenn der Mann Gewaltpornografie konsumiere. Dennoch sei die Tat äusserst grausam, skrupellos und gefühlskalt ausgeführt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Das Obergericht wird sein Urteil am 7. Februar bekannt geben.