Mann nach Tod bei Russisch Roulette in Bellach SO angeklagt

Keystone-SDA
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Solothurn,

In Bellach SO endete 2017 das Spielen von Russisch-Roulette für einen 54-Jährigen tödlich. Ein am Spiel Beteiligter ist nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Eine Kugel liegt in einer Spielbank im Kessel eines Roulette-Tisches.
Beim Russisch Roulette wird kein Ball über eine Spielbank gerollt, sondern die Munitionstrommel eines Revolvers mit einer Kugel darin gedreht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende 2017 starb in Bellach SO ein Mann während Russisch Roulette.
  • Der Mann, der ihm die Waffe gab und beim Schuss in der Wohnung war, wird angeklagt.

Der Hintergrund von Russisch-Roulette-Spielen mit einem Toten in Bellach SO von Ende 2017 ist weitgehend geklärt. Ein 54-jähriger Schweizer soll dem Opfer eine Waffe mit Munition überlassen haben. Er wird sich vor Gericht verantworten müssen.

Der Mann ist wegen fahrlässiger Tötung in einem selbstverschuldeten Zustand der Unzurechnungsfähigkeit angeklagt worden, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Sie wirft dem Beschuldigten vor, unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stehend, dem Verstorbenen eine Waffe und Munition abgegeben zu haben.

Er habe gewusst, dass der 54-jährige Mann Russisch Roulette habe spielen wollen. Beim anschliessenden Spiel löste sich ein Schuss und verletzte den Mann tödlich. Der Beschuldigte war gemäss Staatsanwaltschaft während der Schussabgabe in einem anderen Raum in der Wohnung anwesend.

Russisch Roulette ist ein potenziell tödliches Glücksspiel, das mit einem Revolver gespielt wird. Die Trommel des Revolvers, in der sich nur eine Patrone befindet, wird so gedreht, dass die Position der Patrone den Beteiligten unbekannt ist.

In Wohnung gefunden

Der tödlich Verletzte war am 27. November 2017 in seiner Wohnung von der Polizei aufgefunden worden. Zunächst war nicht klar, ob der Schuss versehentlich losgegangen war.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung. Der in der Wohnung ebenfalls anwesenden Mann wurde vorübergehend in Haft genommen. Nach ersten Ermittlungsergebnissen wurde er aus der Haft entlassen.

Es stellte sich heraus, dass der Verstorbene selber den Schuss abgegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft untersuchte in der Folge, ob sich der Mann im Zusammenhang mit dem Todesfall in anderer Weise strafbar machte.

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