Drohne

Männedorf ZH: Spanner filmt Nachbarin mit Drohne beim Duschen

Mia Fasser
Mia Fasser

Stäfa,

Ein Mann hat seine Nachbarin monatelang mit einer Drohne in ihrem Badezimmer gefilmt. Nun wurde er verurteilt. Er ist Wiederholungstäter.

Drohne Stalker
Ein Mann filmt seine Nachbarin mithilfe einer Drohne heimlich durch ihr Badezimmerfenster. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Spanner filmt seine Nachbarin in Männedorf ZH mit einer Drohne beim Duschen.
  • Der Mann hat bereits früher ähnliche Taten in Wangen SZ begangen.
  • Nun wurde der Spanner von der Staatsanwaltschaft verurteilt.

Monatelang filmt ein Mann aus Männedorf ZH seine Nachbarin unter der Dusche. Mithilfe einer Drohne flog der Spanner vor dem Badezimmerfenster der Anwohnerin umher. Dabei filmte er sie, wie sie sich nackt im Bad aufhielt.

Auf verschiedenen Datenträgern speicherte er die heimlich aufgenommenen Videos ab – bis plötzlich alles aufflog. Der damals 48-Jährige wurde nun verurteilt, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Spanner (48) ist Wiederholungstäter

Die ersten belästigenden Videoaufnahmen des Mannes gehen aber schon in das Jahr 2017 zurück. Sein Unwesen trieb er in Wangen SZ.

Damals hat er jahrelang eine Frau gefilmt. Diese hatte sich nackt in ihrem Garten gesonnt. Doch bei der Belästigung der erwachsenen Frau blieb es nicht, so die Zeitung.

Auch die minderjährigen Töchter der Frau hatte der Stalker mithilfe der Drohne durch ihre Kinderzimmerfenster gefilmt. Die Videos entstanden jeweils, als sich die beiden Töchter umzogen.

Mann wird zu Geldstrafe und Drohnen-Verbot verurteilt

Bis im Jahr 2023 blieben die Taten des Spanners unbemerkt. Jetzt hat sich die Staatsanwaltschaft See/Oberland mit den Vorfällen im Kanton Zürich und Kanton Schwyz befasst.

Das bereits rechtskräftige Urteil lautet: mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Hast du schon einmal eine Drohne benutzt?

Der Mann muss eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 160 Franken zahlen. Ausserdem erhält der verurteilte Spanner eine Busse von 7000 Franken und muss die Verfahrenskosten von 8700 Franken zahlen.

Während der Probezeit von zwei Jahren ist es ihm zudem verboten, eine Drohne zu besitzen oder eine solche zu benutzen.

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