Ein Elfjähriger hat in Jona SG ein Cevi-Haus beschmiert. Zwei Männer haben ihn erwischt und gefesselt. Für dieses Verhalten wurden sie nun verurteilt.
Männer beim Cevi-Haus
Hier fesselten die Männer den Jungen: beim Cevi-Haus in Rapperswil-Jona. - Cevi

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein elfjähriger Bub beschmiert in Jona ein frisch renoviertes Cevi-Haus.
  • Zwei Männer erwischen ihn, halten ihn fest und fesseln ihn.
  • Unverhältnismässig, urteilt die Staatsanwaltschaft Uznach SG und verurteilt die Männer.
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Das Cevi-Haus in Jona SG wurde vor einigen Jahren aufwendig und mit viel Herzblut renoviert. Klar, dass da Schmierereien nicht gerne gesehen werden.

An einem Samstagnachmittag im März hielten deshalb zwei Männer einen elfjährigen Jungen vor dem Cevi-Haus an. Sie beschuldigten ihn, die Fassade mit Kreide beschmiert zu haben.

Dieses Vorgehen befand die Staatsanwaltschaft Uznach als nicht verhältnismässig, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Laut den Strafbefehlen hielten die Männer den Buben an der Wand fest, bevor er am Boden auf dem Rücken lag.

Er weigerte sich, seine Personalien herauszugeben, und wehrte sich gegen das Festhalten. Daher wiesen die Männer einen Dritten an, die Polizei zu alarmieren.

Gefesselte Hände
Die Männer fesselten den Jungen mit Kabelbindern. (Symbolbild) - keystone

Unfassbar: Während sie auf die Polizei warteten, banden die Männer dem Buben mit Kabelbindern Hände und Füsse zusammen. Das Kind lag auf dem Bauch auf dem Boden. Dann zogen sie ihm auch noch die Schuhe aus, um eine Flucht zu verhindern. Schliesslich setzten die Männer ihn mit dem Rücken gegen die Fassade und verliessen den Ort.

Nach zehn Minuten befreit

Ein Freund des gefesselten Jungen, der nicht von den Männern aufgehalten worden war, informierte seinen Vater. Dieser befreite den Buben nach etwa zehn Minuten von den Kabelbindern.

In den Strafbefehlen wird betont, dass die Freiheit des Jungen, sich zu bewegen, unrechtmässig eingeschränkt wurde. Die Männer wurden deshalb wegen Freiheitsberaubung und zu bedingten Geldstrafen von 50 Tagessätzen à 100 beziehungsweise 130 Franken verurteilt.

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Die Strafen sind jedoch nur fällig, wenn die Männer innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig werden. Zusätzlich erhielten sie Bussen von 1000 beziehungsweise 1300 Franken. Und sie tragen jeweils 500 Franken Verfahrenskosten.

Kein Verfahren gegen den Buben

Gegen den Buben hat die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen keine Strafverfolgung eröffnet. Die Behörde betont, dass die Zurückhaltung von Personen bei Verdacht auf ein Delikt nur unter strengen Bedingungen zulässig sei. Überdies müsse die Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.

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