Manöver: Schweizer Armee testet Bodenverteidigung
Während acht Tagen will die Schweizer Armee ihre Bodentruppen. Es handelt sich dabei um das grösste Manöver seit 1989.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bodentruppen der Schweizer Armee werden während acht Tagen getestet.
- Dabei nehmen 5000 Soldaten teil.
- Seit 1989 ist es das grösste Manöver.
Mit der grössten Militärübung seit 1989 testet die Schweizer Armee nächste Woche acht Tage lang das Zusammenwirken der Bodentruppen. 5000 Armeeangehörige beteiligen sich ab Dienstag in den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau, Luzern und Zürich an dem Manöver.
Dabei trainiert die Schweizer Armee mit der Mechanisierten Brigade 11 das Zusammenwirken der verschiedenen Truppenelemente. Dies tut sie im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Bodentruppen. Das teilt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Freitag mit.
Manöver: Schweizer Armee übt mit bewaffneten Gruppen
Die Übungsanlage von «PILUM 22» sieht vor, dass die Verbände Standardverfahren einüben und Einsätze gegen bewaffnete Gruppen trainieren. Beteiligt sind vier mechanisierte Bataillone, dazu ein Logistikbataillon sowie eine Gebirgsinfanteriekompanie.
Zur Durchführung der Übung und der Darstellung des Gegners werden auch eine auf die elektronische Kriegsführung spezialisierte Abteilung. Ein Detachement des Kommandos Spezialkräfte wird ebenso beteiligt sein.
Die Planung für «PILUM 22» dauerte zwei Jahre. Laut VBS geht es um die Fähigkeit, Land und Leute in einem bewaffneten Konflikt auch am Boden zu verteidigen. «PILUM 22» wurde auf der Grundlage des Berichts «Zukunft der Bodentruppen» konzipiert, den der Bundesrat im Mai 2019 verabschiedet hatte.
Hotline während Übung
Für die Bevölkerung steht für die Woche der Übung ab dem 22. November eine Hotline (0800 0800 85) und eine E-Mail-Adresse ([email protected]) zur Verfügung.
Über grössere Verschiebungen gepanzerter Fahrzeuge wird über die regionalen Medien und den Verkehrsinformationsdienst Viasuisse informiert. Landschäden werden laut VBS «grundsätzlich entschädigt».