Maskenpflicht-Ausnahme für Banken wegen «Sicherheitsbedenken»
Viele Kantone kennen mittlerweile eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Davon ausgenommen sind Banken – und das hat seine Gründe.
Das Wichtigste in Kürze
- In vielen Kantonen wird die Maskenpflicht auf öffentliche Innenräume ausgeweitet.
- Das BAG sorgt aber offenbar für eine Ausnahme: Banken.
Massnahmen-Hammer in Bern: Am Mittwoch verkündete der Berner Regierungsrat eine umfassende Ausweitung der Maskentragpflicht. Ab Montag gilt diese in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Allen Innenräumen? Nein, wer sich die entsprechende Verordnung durchliest, entdeckt eine interessante Ausnahme: Banken.
«In den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Banken ist die Maskentragpflicht aufgehoben», bestätigt Gundekar Giebel, Mediensprecher der Berner Gesundheitsdirektion. Grund für diese Ausnahme: Sicherheitsbedenken.
BAG interveniert nach Druck aus Branchenverband
«Das BAG hat uns darüber informiert, dass wir diese Ausnahme in die Verordnung nehmen sollten», so Giebel. Maskierte Personen in einer Bank würden ein zu grosses Sicherheitsrisiko darstellen. In der Schweiz ist es bereits zu Überfällen gekommen, bei denen die Täter mit Hygienemasken vermummt waren.
Bern ist mit dieser Ausnahme nicht allein. Die meisten Kantone mit einer Maskenpflicht machen für Banken und Postfilialen eine Ausnahme. Dafür eingesetzt hat sich der Verein Arbeitgeber Banken. Der Dachverband hat beim Bund interveniert, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Der Verein unterstütze grundsätzlich alle Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Aber: «Das Tragen von Schutzmasken in Bankfilialen und die damit verbundene Vermummung von Personen lehnt Arbeitgeber Banken allerdings aufgrund von ernsthaften Sicherheitsbedenken ab.»