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Mechaniker manipulierte Bremskontrollen bei SBB

Ein Mechaniker gab bei Bremskontrollen erfundene Werte ins System ein. Die fristlose Kündigung der SBB hat er erfolglos angefochten.

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Ein SBB-Mechaniker manipulierte Bremskontrollen und wurde deshalb fristlos entlassen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein SBB-Mechaniker hat unzählige Bremskontrollen manipuliert.
  • Damit habe er die Sicherheit der Kunden aufs Gröbste gefährdet, so die SBB.
  • Der Fall wurde nur publik, weil der Entlassene gerichtlich gegen die Kündigung vorging.

Über längere Zeit manipulierte ein Mechaniker der SBB Bremskontrollen. Aufgeflogen ist der heute 26-Jährige dank aufmerksamer Arbeitskollegen im Mai 2020. Doch der Fall kam erst jetzt an die Öffentlichkeit – weil der Mitarbeiter mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden war. Darüber berichtete der «Tagesanzeiger».

Der Mechaniker musste Bremszangen kontrollieren, bevor diese in Züge eingebaut wurden. Er trug jedoch frei erfundene Werte ein, fehlerhafte Teile konnten so nicht entdeckt werden. Dadurch hätten die Züge bei einer Notbremse nicht schnell genug gebremst werden können, so das Bundesverwaltungsgericht. Er habe «die Sicherheit der Kundschaft aufs Gröbste gefährdet», sagten die SBB vor Gericht.

bundesverwaltungsgericht st. gallen
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. - Keystone

Dafür konnte der Mechaniker mit den erfundenen Werten das Prüfverfahren beschleunigen. Als die SBB von der Manipulation erfuhren, entliessen sie ihn fristlos. Der Mitarbeiter wollte die Kündigung in eine ordentliche umwandeln lassen und forderte eine Entschädigung in Höhe von einem Jahreslohn. Deshalb zog er den Fall vor Gericht.

Dort wurde er von der Eisenbahnergewerkschaft unterstützt. Diese argumentierte, dass es nur Indizien für eine bewusste Manipulation gäbe, der Mechaniker hätte bloss schlampig gearbeitet. Zudem sei er nicht korrekt instruiert worden und das Vieraugenprinzip habe nicht funktioniert.

Doch das Bundesverwaltungsgericht sah keine Schuld bei den SBB, es gab ihnen recht. Die fristlose Kündigung sei angemessen, eine Entschädigung muss nicht bezahlt werden.

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