Menschliches Versagen als Grund für Unfall in Airolo TI
Die Sust hat ihren Bericht zum Zugunfall bei Airolo TI veröffentlicht. Für das Unglück vom Februar 2019 war demnach auch menschliches Versagen verantwortlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2019 kam es bei Airolo TI zu einem Zugunfall.
- Dabei wurde ein Bahnarbeiter getötet, ein weiterer schwer verletzt.
- Menschliches Versagen und Fehler im Sicherheitsdispositiv waren laut Sust die Ursache.
Menschliches Versagen und Fehler im Sicherheitsdispositiv haben laut der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) im Februar 2019 zum Zugunfall bei Airolo geführt.
Zwei Bahnarbeiter wurden am 5. Februar 2019 kurz vor 9 Uhr auf der Gotthard-Bergstrecke bei Airolo von einem Zug erfasst. Einer der Männer starb am Unfallort, der zweite wurde schwer verletzt in ein Spital geflogen.
Die beiden Männer hatten sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf einer motorisierten Eisenbahn-Draisine befunden. Diese wurde durch den von Airolo nach Erstfeld fahrenden Regionalzug 4304 erfasst.
Falsch platzierte Eisenbahn-Draisine
In ihrem am Dienstagmorgen veröffentlichten Schlussbericht schreibt die Sust, eine Kombination von menschlichem Versagen und zahlreichen Ungenauigkeiten im Sicherheitsdispositiv hätten den Unfall verursacht.
Die Sust kommt zum Schluss, dass die in den Unfall involvierte Eisenbahn-Draisine falsch platziert gewesen sei. Sie habe sich zum Unfallzeitpunkt auf Gleis 3 in Tunnelnähe befunden, obwohl eine Absperrung nur für Gleis 13 in Richtung Tunnel vorgesehen gewesen sei.
Der Unfall hatte sich ereignet, als die beiden Männer auf der Draisine in Richtung Gleis 13 unterwegs waren. Die Sust hält fest, dass die beiden sich auf der Draisine befindenden Männer von einem abgesperrten Gleis 3 ausgegangen waren.
Vor Ort habe es ausserdem Unstimmigkeiten in der Kommunikation gegeben, schreibt die Sust weiter. Die Planung der Arbeiten auf der Draisinie bezeichnet die Sust als «mangelhaft». Es existierten zwar zahlreiche gültige Sicherheitsvorgaben, doch würden sich diese gegenseitig wiedersprechen.
Unklare Kommunikation
Den Verantwortlichen hätte gemäss Sust während des Briefings vor Arbeitsbeginn zudem auffallen müssen, dass die Arbeitssituation nicht mit den Sicherheitsvorgaben übereinstimmte. Die Zuständigen hätten das Briefing beendet, ohne die Positionierung der Draisine festgelegt zu haben, schreibt die Sust.
Der Lokführer des Regionalzuges 4304 sei unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 54 Kilometer pro Stunde gefahren. Die Bremsen des Zuges hätten normal funktioniert, hält die Sust weiter fest. Insgesamt hätten menschliches Versagen sowie zahlreiche Unregelmässigkeiten in der Arbeitsorganisation und der Umsetzung der Sicherheitsvorgaben zum Unfall geführt, resümiert die Sust.
Die SBB wollen die Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Sust in die Ausbildung der Sicherheitsverantwortlichen einfliessen lassen, wie die Kommunikationsabteilung am Dienstagmorgen schreibt. Insbesondere wolle man die Kontrolle von gesperrten Geleisen verbessern.