Medikamenten-Versandhandel – Zur-Rose-CEO freigesprochen
Der CEO der Versandapotheke Zur Rose ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zur Rose-CEO ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden.
- Der Versandapotheke wurden mehrere Verstosse gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen.
Der CEO der Versandapotheke Zur Rose ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Damit werden die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet.
Zur Rose soll Medikamente auf Bestellung an Kunden versandt haben, ohne die vorgeschriebene ärztliche Verschreibung korrekt durchgeführt zu haben. Laut Anklageschrift ging es um etwa 143'000 Bestellungen im Umfang von total mindestens 7,15 Millionen Franken.
Freigesprochen in allen Punkten
Auch mit der Auszahlung von Vergütungen an Ärzte soll Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen haben. Laut Anklage erhielten in den Jahren 2010 bis 2014 rund 6400 Ärzte insgesamt über acht Millionen Franken an solchen Entschädigungen.
Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach den Angeklagten im ersten Teil des Prozesses in allen Punkten frei. Damit wird der zweite Verfahrensteil, bei dem es um die Schuldzumessung gegangen wäre, hinfällig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft oder die Privatklägerin PharmaSuisse den Fall ans Thurgauer Obergereicht weiterzieht.