Mehr Einsprachen wegen Bauten ausserhalb der Bauzonen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) hat 2021 etwas mehr Einsprachen wegen Bauten ausserhalb der Bauzonen eingegeben. Insgesamt sei die Tendenz für Bauvorhaben in diesen Zonen steigend. Der Verband habe «alle Hände voll zu tun».

Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
Der Helm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - Keystone

Letztes Jahr habe die Stiftung 63 neue Einsprachen gemacht, im Vorjahr seien es 61 gewesen, hiess es in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Zehnjahresdurchschnitt liege bei 45 Einsprachen jährlich. 73 Prozent (36 Fälle) der Verfahren hätten «mit einem Erfolg für die Landschaft» abgeschlossen werden können.

Das Hauptproblem seien landwirtschaftliche Gebäude, die abgerissen und modernen Ersatzneubauten weichen würden, sagte SL-FP-Geschäftsleiter Raimund Rodewald auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Lediglich neun Verfahren zu Energieanlagen bei insgesamt rund 120 Fällen seien hängig.

Insbesondere im Kanton St. Gallen sei das Bauen ausserhalb der Bauzonen verbreitet. Pro Jahr gebe es dort 80 bis 100 Baugesuche für den Abriss von Bauernhäusern und landwirtschaftlichen Bauten. Es herrsche ein Boom beim Bau von Einfamilienhäusern nach städtischer Art, dabei handle sich um eine unglaubliche Zerstörung von Baukultur, so Rodewald.

«Es ist der Kanton mit der prekärsten Situation», eine Gesetzgebung, die der Baukultur ausserhalb der Bauzonen Rechnung trage, fehle. Appenzell Innerrhoden hingegen stehe zum Beispiel besser da, es gebe ein Baugesetz mit scharfen Vorgaben für Neubauten.

Im vergangenen Jahr seien 49 Verfahren (Vorjahr 30) abgeschlossen worden. 36 Verfahren hätten ein für den Landschaftsschutz positives Ergebnis erzielt. Darunter ist auch ein Bundesgerichtsurteil zum Schutz des Muotaufers im Kanton Schwyz.

42 (86 Prozent) der Fälle seien auf Stufe Einsprache erledigt worden. Lediglich in sieben Fällen sei eine Beschwerde an eine höhere Instanz nötig gewesen, in fünf davon sei der SL-FP erfolgreich gewesen.

Die Stiftung könne lediglich dort Einsprache einlegen, wo das Verbandsbeschwerderecht gelte, sagte Rodewald weiter. Die Themenbereiche seien weit gestreut. Es gehe neben dem Abbruch und Wiederaufbau von Wohnhäusern ausserhalb der Bauzone, auch um rechtswidrige Bauten in der Bauzone, Nutzungspläne, Verkehrs und Energieanlagen, landwirtschaftliche Bauten und Meliorationen sowie touristische Anlagen.

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