Mehrjährige Freiheitsstrafen für Geschwister wegen Betrugsfall
Zwei Geschwister sollen jahrelang Sozialversicherungen betrogen haben. Das Kreisgericht Rheintal verurteilte beide zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Geschwister sollen über Jahre hinweg Sozialversicherungen betrogen haben.
- Das Kreisgericht Rheintal hat nun beide zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
- Auch der 75-jährigen Mutter werden betrügerische Machenschaften vorgeworfen.
Das Kreisgericht Rheintal hat die beiden Geschwister, die jahrelang Sozialversicherungen betrogen haben sollen, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Geschäftsfrau und der IV-Rentner standen Anfang Dezember zusammen mit ihrer 75-jährigen Mutter vor Gericht.
Die Freiheitsstrafe bewegen sich im Rahmen der Forderungen der Staatsanwaltschaft: Die 54-jährige Schweizerin wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Ausserdem wird ihr eine Geldstrafe von 18'000 Franken verhängt. Zwei Strafverfahren gegen die 54-Jährige sind bereits verjährt, in einem Fall von Misswirtschaft gab es einen Freispruch.
Verfahrenskosten von über 300'000
Ihr Bruder soll für 4,5 Jahre ins Gefängnis. Die Mutter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Dazu kommen Ersatzforderungen an den Staat - von 490'000 Franken (Schwester), 690'000 Franken (Bruder) und 39'000 Franken (Mutter).
Ausserdem müssen die Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt über 300'000 Franken tragen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Geschäftsfrau aus dem St. Galler Rheintal soll von 2009 bis 2017 Sozialversicherungen durch bewusst falsche Angaben aktiv mehrfach arglistig getäuscht haben. Sie soll zu Unrecht IV- und BVG-Rentenleistungen bezogen haben.
Die Frau gab an, nach einem Auffahrunfall an einem Schleudertrauma zu leiden. Diverse Ärzte seien dem «Täuschungskonstrukt» der Beschuldigten unterlegen und bescheinigten ihr mehrfach eine Arbeitsunfähigkeit von 70 Prozent, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Kurz nach dem Unfall wieder vital
In Wirklichkeit sei die Frau schon kurz nach dem Unfall eine lebenstüchtige und vitale Frau gewesen. Sie habe nicht nur im Familienbetrieb, sondern auch noch für einen weiteren Arbeitgeber als Buchhalterin gearbeitet. Ausserdem habe sie regelmässig Golf gespielt und mehrere Ferienreisen per Flugzeug unternommen.
Das Gericht verurteilte die 54-Jährige ferner wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, qualifizierter Geldwäscherei und betrügerischen Konkurses.
Erfundene gesundheitliche Beschwerden
Auch der Bruder soll über 12 Jahre lang ungerechtfertigt Rentenzahlungen und Versicherungsleistungen erhalten haben. Die gesundheitlichen Beschwerden seien erfunden gewesen, so die Anklage.
Die Schwester habe die Täuschung mit ihren Aussagen gegenüber den Ärzten noch untermauert. Der Bruder sei agil gewesen, habe gearbeitet und Umbauarbeiten an mehreren Liegenschaften vorgenommen. Der 50-Jährige wurde zudem wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung sowie wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug schuldig gesprochen.
Betrügerische Machenschaften werden auch der 75-jährigen Mutter vorgeworfen. Sie soll Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen sowie Vergütungen von Krankheits- und Behindertenkosten von insgesamt 125'000 Franken erschlichen haben. In Wirklichkeit habe die Witwe mit einer Lebensberatung ein namhaftes Einkommen erzielt. Die Beschuldigten hätten alles Geld in einen Topf geworfen sich gegenseitig Hilfe geleistet.
Verteidiger forderte Freisprüche
Die Verteidiger hatten vor Gericht Freisprüche gefordert. Die Observationen durch Privatdetektive und die Polizei seien widerrechtlich erfolgt. Sämtliche dadurch entstandenen Dokumente dürften nicht verwertet werden.
Die Anklage sei ungültig, das Verfahren sei einzustellen, und die Zivilforderungen seien abzuweisen. Das Fundament der Anklage sei morsch, wurde erklärt.
Das Geschehen sei unsachlich dargestellt. Die medizinischen Gutachten wurden angezweifelt. Eine Simulation sei ausgeschlossen. Eine Täuschung könne nicht vorliegen.