Michael Lauber droht Verfahren wegen möglicher Begünstigung
Die Bundesanwaltschaft liess eine Anzeige von Andreas Frank fast drei Jahre liegen. Noch-Bundesanwalt Michael Lauber droht nun ein Verfahren wegen Begünstigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag entscheidet sich, ob gegen Michael Lauber ermittelt werden darf.
- Neben der Infantino-Geschichte droht nun schon ein neuer Vorwurf.
- Der Noch-Bundesanwalt soll ein Strafverfahren für knapp drei Jahre verhindert haben.
Am Montag wird erwartet, dass die Immunitätskommission des Nationalrats Michael Laubers Schutz aufhebt. Dann wäre der Noch-Bundesanwalt nicht mehr vor Strafverfahren geschützt. Neben dem Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino droht nun ein neuer Vorwurf.
Der deutsche Geldwäscherei-Experte Andreas Frank reichte im September 2017 eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Darin wirft Frank zwei Genfer Vermögensverwalter und einem Zuger Anwalt falsche Anschuldigungen vor. Weil sich die Zuger Justiz nicht um seine Anzeige kümmern wollte, wandte er sich an die Bundesanwaltschaft.
Im Oktober 2017 teilte diese ihm eine Verfahrensnummer mit. Den Entscheid über die Anzeige werde sie ihm «baldmöglichst zustellen». Es vergingen zuerst Monate ohne Meldung und dann Jahre.
Zwei Jahre bis zur ersten Reaktion
Laut dem «Tagesanzeiger» fragten Frank und sein Anwalt sechsmal nach, wie es nun um seine Anzeige stehe. Im November 2019 kam die erste Reaktion: «Wir entschuldigen uns in aller Form für die bis heute ausgebliebene Antwort», schrieb die Leiterin der Zentralen Eingangsbearbeitung (ZEB). Man versprach Frank, den Entscheid betreffend Zuständigkeit nun «so rasch als möglich» mitzuteilen.
Da wieder nichts passierte, stellte Frank der ZEB im Frühjahr 2020 ein Ultimatum. Sollte er bis zum 15. März nichts gehört haben, werde er die Aufsicht oder weitere Institutionen einschalten. Das schien zu wirken – vorerst.
Am 15. März um 22.32 Uhr traf folgende E-Mail bei Frank ein. «Wir sind daran, Ihre Eingabe zu prüfen und werden Ihnen unsere Antwort so rasch als möglich zukommen lassen.» Nach gerade mal einer Minute rief die ZEB-Leiterin die E-Mail wieder zurück. Es handle sich um eine «Fehlmanipulation» und er solle die Nachricht ignorieren.
Laubers Stellvertreter wendet sich an Frank
Nach zweieinhalb Jahren der Anzeigeerstattung war Frank überzeugt, dass die Bundesanwaltschaft seine Anzeige «systematisch verschleppt». Dies richtete er der ZEB-Leiterin aus. Diese antwortete: «Ich bitte Sie höflich um Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Situation die Beantwortung Ihres Anliegens eine Verzögerung erhalten hat. Wir werden uns so rasch wie möglich wieder bei Ihnen melden.»
Vor zwei Wochen wandte sich der «Tagesanzeiger» mit Fragen zum Fall Frank an die Bundesanwaltschaft – mit Wirkung. Schon am Tag danach erhielt Franks Anwalt einen eingeschriebenen Brief vom stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari. Darin erklärt Montanari knapp, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig sei für den Fall. Die verzögerte Bearbeitung sei «einem bedauerlichen internen Fehler» zuzuschreiben.
Andreas Frank kauft das der Bundesanwaltschaft nicht ab. Deshalb zeigt er Michael Lauber wegen Begünstigung durch Unterlassung von Ermittlungen an. In der Anzeige wird auf eine mögliche Verbindung zum Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher hingewiesen.
Michael Lauber soll keine Kenntnisse von Franks Anzeige gehabt haben
Lüscher vertrat die ehemalige Firma der beiden Genfer Vermögensverwalter. Es wäre nicht das erste Mal, dass dem Anwalt vorgeworfen wird, gute Beziehungen mit Michael Lauber zu unterhalten. Und diese für seine Zwecke zu nutzen.
Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft meint nur dazu: «Bundesanwalt Michael Lauber hatte keine Kenntnis von dieser Anzeige und war nicht damit befasst. Er konnte daher keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Strafanzeige nehmen.»