Rechtskommission will Immunität von Bundesanwalt Lauber aufheben

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Bern,

Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des zurücktretenden Bundesanwalts Michael Lauber aufheben. Der Nationalrat entscheidet am 24.August.

Michael Lauber
Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Michael Lauber könnte bald seine Immunität verlieren.
  • Es fehlt nur noch die Entscheidung der Immunitätskommission des Nationalrates.
  • Lauber soll sich an einem treffen mit FIFA-Chef Infantino unerlaubt begünstigt haben.

Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des zurücktretenden Bundesanwalts Michael Lauber aufheben. Das hat sie am Dienstag entschieden. Folgt ihr am 24. August die Immunitätskommission des Nationalrats, ist der Weg frei für eine Strafverfolgung.

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, hatte Anfang August ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um ein Treffen mit Lauber. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.

Infantino Fifa
Gianni Infantino ist Präsident der Fifa. - dpa

Keller verlangte auch die Aufhebung von Laubers Immunität. Gegen den Bundesanwalt sind Strafanzeigen hängig. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino.

Mit dem Ja der Ständeratskommission ist ein Strafverfahren gegen Lauber wahrscheinlicher geworden. Stimmt die Immunitätskommission des Nationalrats im zwei Wochen dem Entscheid zu, so sind die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, ein Verfahren durchzuführen.

Gericht sieht schwere Amtspflichtverletzung

Lauber ist noch bis Ende August offiziell im Amt. Danach bezieht er fünf Monate Ferien, bevor er Ende Januar 2021 definitiv aus dem Amt ausscheidet. Nach monatelanger Kritik hatte der angeschlagene Bundesanwalt im Juli seinen Rücktritt angeboten.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte. Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts eine Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Infantino. Lauber habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, das sei eine schwere Amtspflichtverletzung.

Zu seinem offiziellen Rücktrittszeitpunkt wird Lauber über neun Jahre im Amt gewesen sein. Er war 2011 als erster Bundesanwalt von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin kommt wohl frühestens für die Wintersession infrage.

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