Zürich: Mieter können wegen Taubenkot Mietzinsreduktion verlangen
Eine Zürcherin ärgert sich über nistende Tauben, die ihr Treppengeländer verkoten. Das kann sogar zu einer Mietzinsreduktion führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadttauben nisten das ganze Jahr durch in den Dächern von Schweizer Haushalten.
- Derzeit nervt sich eine Nau.ch-Leserin über den Kot auf ihrem Treppengeländer.
- Ein zu verdreckter Balkon ist als ein Mangel am Mietobjekt zu werten.
Kaum stösst sie die Haustür auf, fliegen sie davon. Oder sie gurren lässig weiter und lassen ihren Kot auf den Vorplatz fallen: Tauben.
Die Zürcher Nau.ch-Leserin Hannah Flück* ist derzeit fast täglich mit dem Putzen ihres Treppengeländers beschäftigt – und nervt sich: «Das Wegfliegen finde ich ja fast süss, aber der Dreck ist einfach nur eklig.»
Mit ihrem Problem dürfte sie nicht alleine sein – denn derzeit nisten Tauben wieder gerne im Dachgebälk diverser Schweizer Haushalte.
Bei kleinem Aufwand muss Mieter Taubenproblem selbst lösen
Wobei: Die Vögel nisten sogar das ganze Jahr durch. «Die Stadttauben sind genetisch gesehen domestizierte Tiere», sagt Sabine Ruch, Sprecherin des Vereins Stadttauben Schweiz. Die Organisation setzt sich für den Schutz von Tauben ein. «Der Bruttrieb ist ihnen in der beinahe 7000-jährigen Domestizierungsgeschichte nachweislich angezüchtet worden.»
Dass Tauben ganzjährig brüten, habe der Mensch so gewollt, als er sie früher zu Hause hielt. «Damals noch wegen des Fleischs, Eier und Dung. Ja, der jetzt so verpönte Kot war mal teures Handelsgut», sagt Ruch weiter.
Einzig im Dezember und Januar werde etwas weniger gebrütet. Das erklärt auch, warum der Mieterinnen- und Mieterverband derzeit nicht mit mehr Anfragen konfrontiert wird. «Generell haben wir praktisch nie irgendwelche Anfragen wegen nistenden Tauben», sagt Fabian Gloor, Leiter Rechtsdienst.
Im schlimmsten Fall kann man eine Mietzinsreduktion erwirken
Doch wer ist zuständig, wenn – wie bei der Zürcherin – die Vögel stören? Gloor dazu: «Es kommt darauf an.» Sobald der Aufwand gross werde und man nicht ans Nest herankomme, sei der Vermieter zuständig.
Wenn die Tauben «unaufhörlich» den Balkon verdrecken, dann ist dies «als Mangel am Mietobjekt zu werten», so Gloor weiter. In einem solchen Fall könne man auch eine Mietzinsreduktion erwirken. Eine Ausnahme ist es, wenn der Mieter die Tauben selbst füttert.
Gloor rät, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen oder schriftlich das Problem zu schildern. Findet man keine Einigung, so ist die Schlichtungsbehörde die nächste Instanz. Im Fall von Leserin Hannah Flück kam der Vermieter bereits auf sie zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Taubenhasser greifen auf «grausame» Abwehrmassnahmen zurück
Anders sieht es mit der Zuständigkeit aus, wenn es nur ein kleiner Aufwand ist, das Taubennest zu entfernen: dann muss das der Mieter oder die Mieterin machen. «Es gilt hier aber, den Tierschutz zu beachten», so Gloor.
Daran halten sich nicht alle. Der Schweizer Tierschutz STS schreibt in einem Merkblatt, Taubengegner würden oft zu grausamen Abwehrmassnahmen greifen. Zum Beispiel mit spitzen Nadeln und scharfen Kanten – das ist gemäss Tierschutzgesetz verboten.
Unerlaubt sind zudem Elektrosysteme mit hoher Spannung und reizende Sprays. Tödliche Massnahmen wie Abschuss, Vergiftung bringen laut STS keinen langfristigen Erfolg: Die Population steige innert kürzester Zeit ohnehin wieder.
Stattdessen empfiehlt die Organisation Metall- oder Kunststoffelemente mit abgerundeten Spitzen. Sie verletzen das Tier nicht, verhindern aber die Landung.
«Am besten wäre es, die Eier mit Attrappen zu tauschen, und die Vögel zu tolerieren. Der ‹unschöne› Kot ist der Hungerkot. Der Kot einer ausreichend und artgerecht ernährten Stadttaube ist ein fester, schöner, leicht zu entfernender Kringel», sagt Taubenschützerin Sabine Ruch.
*Name geändert, der Redaktion bekannt