Moderhinke-Bekämpfung bei Schafen zeigt im Kanton Zürich Erfolg
Im Kanton Zürich wird die ansteckende und schmerzhafte Klauenkrankheit Moderhinke bei Schafen erfolgreich bekämpft.

Die Bekämpfung der ansteckenden und schmerzhaften Klauenkrankheit Moderhinke bei Schafen zeigt im Kanton Zürich Erfolg. Laut der Gesundheitsdirektion ist die Krankheitshäufigkeit deutlich gesunken.
Vor Beginn des im Oktober 2024 gestarteten nationalen Bekämpfungsprogramms gingen die Behörden davon aus, dass 15 bis 40 Prozent der Schweizer Schafhaltungen von der ansteckenden Klauenkrankheit Moderhinke betroffen sind, wie die Gesundheitsdirektion am Montag mitteilte. Diese Tiere können nicht mehr normal gehen und müssen auf den Knien grasen.
Sensibilisierung für Krankheit und Behandlung
Im Kanton Zürich seien Tierhaltende und die Tierärzteschaft frühzeitig für die Krankheit und die Behandlung sensibilisiert worden, heisst es weiter. Viele Schafhalterinnen und Schafhalter folgten dem Aufruf des Veterinäramts und behandelten ihre Herden bereits vor Programmstart freiwillig.
Erste Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Krankheitshäufigkeit bereits deutlich tiefer ist. Sie liegt aktuell bei 11 Prozent. Ziel des Programms ist es, die Krankheit in den kommenden Jahren weitgehend zu eliminieren.
Moderhinke-Bakterium unter Kontrolle
Im Kanton Zürich leben rund 20'000 Schafe in rund 760 Schafhaltungen. Tierhalterinnen und Tierhalten müssen ihre Schafe weiterhin vor Moderhinke schützen. Dazu gehöre insbesondere, dass sie nur Tiere aus «moderhinke-freien» Beständen übernehmen und weiterhin eine regelmässige Klauenpflege durchführen.
Wird das Moderhinke-Bakterium in einer Schafhaltung nachgewiesen, sperrt das Veterinäramt den betroffenen Bestand umgehend.
Verpflichtende Sanierung bei Nachweis
Zu- und Abgänge von Tieren seien dann nicht mehr erlaubt, ausser zur direkten Schlachtung, heisst es. Tierhaltende sind verpflichtet, den Bestand zu «sanieren» – entweder durch gezielte Klauenpflege und Klauenbäder oder durch die Schlachtung einzelner Tiere. Die Sperre werde erst aufgehoben, wenn das Bakterium nicht mehr nachweisbar sei.