Ein Bauer, der seine Stiefmutter getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, ist schuldunfähig. Der 49-Jährige hat die Tat im Wahn begangen.
kantonsgericht sankt gallen
Foto des Kantonsgerichts in St.Gallen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 49-jährige Vorschlaghammer-Mörder wurde freigesprochen.
  • Der Bauer war zum Tatzeitpunkt schizophren und ist schuldunfähig.
  • Das Gericht verhängte ihm eine «kleine Verwahrung».
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Das Kantonsgericht St.Gallen hat den Mann am Freitagnachmittag vom Vorwurf des Mordes und des mehrfach versuchten Mordes frei gesprochen. Es verhängte gegen ihn eine Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs (StGB), eine sogenannte «kleine Verwahrung». Somit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwaltschaft anschloss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stützung auf psychiatrisches Gutachten

Von der ersten Gerichtsinstanz war der Schweizer vor knapp zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Nach Verbüssung der Strafe sollte der Mann gemäss dem Urteil des Kreisgerichts See-Gaster vom August 2017 verwahrt werden.

Die erste Instanz stütze sich auf ein psychiatrischen Gutachten. Dieses attestierte dem Mann eine starken Persönlichkeitsveränderung, unter welcher er seit seiner Nierentransplantation leide. Weder die langjährige Psychotherapie noch die Therapie im vorzeitigen Strafvollzug hätten etwas genützt.

Gutachten angezweifelt

Sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft bezweifelten dieses Gutachten und gingen in Berufung. Das Kantonsgericht bestellte ein Zweitgutachten, welches zu einem völlig andern Schluss kam als das erste. Laut der neuen Expertise ist der Mann schizophren.

Der Beschuldigte habe sich von seinen späteren Opfern bedroht gefühlt. «Er beging die Tat im Wahn. Deshalb ist er schuldunfähig», sagte der Präsident des Kantonsgerichts St. Gallen bei der Urteilseröffnung am Freitag. Auch die Prognose sieht laut dem zweiten Gutachten völlig anders aus. Medikamente und Therapien nützten sehr wohl, in Zukunft sei eine deutliche Verbesserung zu erwarten.

Regelrechtes Blutbad

Die Tat, die der Mann nach seiner Verhaftung gestanden hatte, geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Beschuldigte mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm.

Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an. Er erschlug mit einem Vorschlaghammer die betagte Partnerin seines Vaters und verletzte den Vater derart schwer, dass der 83-Jährige für den Rest seines Lebens zum Pflegefall wurde.

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