Mordvorwurf im Fall des tödlichen Angriffs von 2018 in Tramelan BE

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Tramelan,

2018 verletzte ein damals 19-Jähriger in Tramelan BE eine Person tödlich. Nun klagt ihn die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Mordes an.

Bern
Kantonspolizei Bern. (Symbolbild) - Kantonspolizei Bern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 19-Jähriger tötete 2018 in Tramelan BE eine Person und verletze drei weitere.
  • Nun wird er wegen Mordes und eventueller vorsätzlicher Tötung angeklagt.
  • Der geständige Täter befand sich zum Tatzeitpunkt in einer geschlossenen Anstalt.

Der Mann, der 2018 in Tramelan BE eine Person tödlich angriff, wird wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, angeklagt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Mittwoch nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens mit.

Die Staatsanwaltschaft klagt den zur Tatzeit 19-jährigen Mann auch wegen versuchten Mords in drei Fällen an. Ausserdem ist er eventuell wegen versuchter vorsätzlicher Tötung oder versuchter schwerer Körperverletzung schuldig.

Täter verletzte drei Personen

Dies deshalb, weil der junge Erwachsene in einer ersten Phase in einem Einfamilienhaus drei ihm bekannte Personen verletzte. Nämlich einen erwachsenen Mann, eine erwachsene Frau und ein minderjähriges Mädchen. Wie genau das Verhältnis zu diesen Personen war, gaben die Behörden nie bekannt. Es hiess, er habe mit ihnen zusammengewohnt.

Danach verletzte er am Bahnhof einen 36-jährigen Schweizer aus dem Kanton Bern mit einem scharfen Gegenstand tödlich. Wie der zuständige Staatsanwalt Raphaël Arn am Mittwoch auf Anfrage bekanntgab, kannten sich Opfer und Täter nicht.

Zum Zeitpunkt der Tat in geschlossener Anstalt

Der geständigen Täter befand sich zum Zeitpunkt der Tat in einer geschlossenen Anstalt nach Jugendstrafrecht. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft kurz nach der Tat mit. Er weilte in Tramelan, weil ihm ein Familienbesuch bewilligt worden war.

Schon damals gaben die Justizbehörden bekannt, der junge Mann sei psychisch krank. Auch im neusten Communiqué heisst es, beim Beschuldigten seien psychische Probleme festgestellt worden.

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