Moscheeverband hält an Klage gegen Keller-Messahli fest
Die Union Vaudoise des Associations Musulmanes (Uvam) bleibt bei ihrer Verleumdungsklage gegen die prominente Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli.
Die Union Vaudoise des Associations Musulmanes (Uvam) hält an ihrer Verleumdungsklage gegen die bekannte Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli fest. Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (Vioz) verzichtet hingegen auf weitere Schritte.
Die Islamkritikerin Keller-Messhali hatte in einem Interview die beiden Moscheeverbände kritisiert. Diese seien von der islamistischen Bewegung der teilweise als terroristisch eingestuften Muslimbrüder unterwandert. Dies sagte sie gegenüber dem zur Zürcher Tamedia-Gruppe gehörenden «Le Matin Dimanche».
Vioz: «Müde von ständigem Rechtfertigen»
Auf Anzeige von Uvam und Vioz erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verleumdung. Das Bezirksgericht Zürich wies diese aber zurück – diese müsste sich nicht nur gegen Keller-Messahli richten, sondern mindestens auch auf den Interviewer ausgeweitet werden. Die abgesagte Gerichtsverhandlung war ursprünglich für (heute) Dienstag angesetzt gewesen.
Der Zürcher Dachverband will die Anzeige aber nicht ausweiten, wie er in einer Medienmitteilung vom Dienstag schrieb. Dies, auch wenn man müde sei von diesem ständigen Rechtfertigen, sagte Muris Begovic, Vioz-Geschäftsleiter, an einer Online-Medienkonferenz. Der Verband hätte sich eigentlich erhofft, dass endlich einmal eine neutrale Stelle sage, wie es tatsächlich sei.
Medienfreiheit über allem
Doch auch wenn Saïda Keller-Messahli die Vioz öffentlich in die Nähe von Extremisten gerückt habe, stehe die Medienfreiheit über allem, betonte Begovic. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass es aus unserer Sicht problematisch ist, den betreffenden Journalisten mit in die Verantwortung zu ziehen», sagte er.
Der Dachverband der Musliminnen und Muslime im Kanton Zürich sei der Meinung, dass eine Ausweitung des Strafantrags nicht gerechtfertigt sei, weil allein Saïda Keller-Messahli die Verantwortung über ihre Aussagen trage, begründete Begovic. Diese unterhöhle durch ihre öffentlichen Aussagen das friedliche Zusammenleben.
Uvam pocht auf juristischen Entscheid
Der Waadtländer Dachverband hingegen pocht auf einen juristischen Entscheid. Er will die Anzeige ergänzen, wie Vize-Präsidentin Merve Gün-Demirkiran an der Medienorientierung sagte. Sonst werde das Verfahren eingestellt. Die im Interview geäusserten Vorwürfe seien fundamental falsch, sagte sie.
Die Situation im Waadtland sei auch anders als in Zürich. Die Uvam befinde sich im Kanton Waadt seit mehr als fünf Jahren in einem Verfahren zur kantonalen Anerkennung der Musliminnen und Muslime als Religionsgemeinschaft, sagte sie. Die Uvam wolle auch deshalb, dass die Angelegenheit juristisch geklärt werde.
Meinungsfreiheit nicht mit Verleumdung verwechseln
Die in einer demokratischen Gesellschaft hoch geschätzte Meinungsfreiheit dürfe nicht mit Stigmatisierung und Verleumdung gleichgesetzt werden, hielt der Waadtländer Dachverband fest. «Wir sind nicht bereit, solche Äusserungen länger hinzunehmen», sagte Merve Gün-Demirkiran und fügte an, dass zu keiner Zeit weder in der Leitung von Uvam noch von Vioz jemals Personen mit extremistischem Gedankengut vertreten gewesen seien.
An der Medienkonferenz anwesend war auch Christoph Sigrist, Präsident der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS), in der auch die Vioz vertreten ist. Die GMS werde «hellhörig», wenn Minderheiten missbraucht würden für die eigene Agenda. Die GMS achte die Subjektivität der Minderheiten. «Wir haben aus nächster Nähe erfahren, wie stark sich die Vioz gegen Radikalisierung im religiösen und politischen Bereich einsetzt», sagte Sigrist.