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Mutmasslicher 55-Millionen-Franken-Betrug vor Zuger Obergericht

Keystone-SDA
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Region Zug,

Eine Frau gründete ein Pharma-Unternehmen und verkaufte ihre Aktien – doch das lief mutmasslich nicht rechtens ab. Nun entscheidet das Zuger Obergericht.

Betrug zug berufungsverfahren amvac
Einer der mutmasslich grössten Betrugsfälle des Kanton Zugs geht vor dem Obergericht in Berufung. - keystone

Einer der grössten Betrugsfälle im Kanton Zug wird ab dem heutigen Montag vor dem Obergericht verhandelt, nachdem der Prozess im Februar verschoben werden musste. Hunderte Anlegerinnen und Anleger sollen um 55 Millionen Franken geprellt worden sein, als ihnen wertlose Aktien eines angeblich zukunftsträchtigen Pharmaunternehmens verkauft worden waren.

Die Hauptbeschuldigte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 51-jährige Ungarin hatte 2005 das Pharmaunternehmen Amvac mit Sitz in Hünenberg ZG gegründet und war dessen CEO und Verwaltungsrätin.

Gemäss Staatsanwaltschaft fehlte der ehemaligen Gastwirtin das Wissen, um ein solches Unternehmen zu leiten. Bald soll das Unternehmen konkursreif gewesen sein.

Luxuriöser Lebensstil durch Aktien-Verkauf

Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mit Hilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings.

Die erste Instanz war zum Schluss gekommen, dass die Frau den Aktienverkauf orchestriert habe. Sie habe den Eindruck erweckt, dass das Geld aus den Verkäufen in die Forschung fliesse. Stattdessen habe sie sich damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert.

Berufungsverfahren auf fünf Tage angesetzt

Am erstinstanzlichen Prozess vor drei Jahren hatte sich die Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäussert. Ihre Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Die beiden Aktienvermittler wurden von der ersten Instanz wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten respektive zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Berufungsprozess vor dem Obergericht ist auf fünf Tage angesetzt.

Kommentare

User #4388 (nicht angemeldet)

Ist ja klar wie Grösser die Betrugssumme ist umso mehr Täterschutz.

User #5021 (nicht angemeldet)

Also ich finde man sollte die Dame freisprechen und von einem Landesverweis absehen.

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