Nach Pyro-Unfall: Versicherung zahlt nicht aus der Unfalldeckung

Isabelle vom Dahl
Isabelle vom Dahl

Luzern,

Ein Pyro-Wurf verletzte 2017 einen Zuschauer. Seine Versicherung hat Leistungen übernommen, aber nicht aus der Unfalldeckung.

Versicherung
Ein Mann erlitt durch einen Pyro-Wurf einen Gehörschaden. Seine Versicherung wertete den Vorfall nicht als Unfall (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 erlitt ein Fussballfan durch einen Pyro-Wurf einen Gehörschaden im Stadion.
  • Das Opfer verlangte Schadenersatz. Es hat in erster Instanz Recht bekommen.
  • Swica hat zwar Leistungen übernommen, allerdings nicht aus der Unfallversicherung.

Vor rund drei Jahren erlitt ein damals 48-Jähriger einen Gehörschaden bei einem Fussballspiel. Der Grund dafür war ein Pyrowurf.

Seine Versicherung, die Swica, hatte ihm bis dahin Leistungen im fünfstelligen Bereich bezahlt – allerdings nicht aus der Unfallversicherung. Das bestätigte das Unternehmen in einer Mitteilung.

Das Opfer verlangte jedoch, dass der Pyro-Wurf als Unfall gewertet werde. Und, dass die Leistungen nach den Kriterien eines Unfalls ausgerichtet würden. Vor Kantonsgericht hat der Kläger deshalb recht bekommen.

Die Swica könnte nun innerhalb von den nächsten 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Das Sozialversicherungsgesetz sieht vor: Ein Unfall muss plötzlich, unbeabsichtigt, schädigend und ungewöhnlich sein.

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