Gericht

Nach Vergiftungstod: Ehemann in Bern vor Gericht

Keystone-SDA
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Bern,

Nach dem Tod einer Frau in Bern durch eine Medikamentenvergiftung steht nun ihr Ehemann unter Mordverdacht vor Gericht. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild)
Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bern steht ein mutmasslicher Giftmörder vor Gericht.
  • Der Mann soll seiner Ehefrau heimlich Medikamente verabreicht haben – sie starb.
  • Ein Urteil des Regionalgerichts wird am Donnerstag erwartet.

Nach dem Tod einer Mittfünfzigerin im März 2021 in Bern steht ihr Ehemann seit Montag unter Mordverdacht vor Gericht. Er soll der Frau ohne deren Wissen Medikamente verabreicht haben. Der Angeklagte bestreitet dies.

Laut Anklageschrift soll er ihr Colchicin ins Essen gemischt haben. Colchicin ist ein Medikament, mit dem starke Gichtschmerzen behandelt werden. In hohen Dosen kann der aus Herbstzeitlosen gewonnene Stoff sehr giftig sein.

Der introvertierte, konfliktscheue Angeklagte soll nach einer möglichst konfliktfreien und unauffälligen Methode gesucht haben, um seine Frau loszuwerden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, wiederholt Arzneimittel in die Schweiz eingeführt und heimlich abgeholt zu haben. Er habe um die Wirkung des Stoffs gewusst.

Der Angeklagte habe nicht den Mut gehabt, sich für eine neue Liebe von seiner langjährigen Frau zu trennen. Deshalb habe er sie loswerden wollen.

Im März an Vergiftung gestorben

Die Frau war im März 2021 in einem Spital in Bern verstorben. Die Todesursache war unklar. Ermittler fanden Anzeichen, dass die Frau an einer Medikamentenvergiftung verstorben sein dürfte.

Anfang April 2021 wurde der Ehemann festgenommen. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn Anklage wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung und weiterer Eventualtatbestände. Das Urteil des erstinstanzlichen Regionalgerichts Bern-Mittelland wird für den 19. Januar erwartet.

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