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National- und Ständerat im Kampf gegen «Sommerferienheiraten» einig

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Bern,

Die Vorgaben zu Ehen Minderjähriger werden strenger. Unter anderem sind sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig.

Kinderehe Indien
Künftig sollen im Ausland geschlossene Ehen Minderjähriger mit Wohnsitz in der Schweiz generell ungültig sein. (Symbolbild) - Keystone

Die Schweiz verschärft ihre Bestimmungen zu Ehen Minderjähriger. Unter anderem sind sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.

Umstritten war zwischen den Räten zuletzt nur noch eine Ausnahmeregelung. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin zum Zeitpunkt der Prüfung einer Ehe noch immer minderjährig ist.

Räte finden Einigung

Ständerat und Bundesrat hatten sich dafür ausgesprochen, dass in solchen Fällen eine Ehe aufrechterhalten werden kann, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der betroffenen Person und zu deren Schutz als notwendig erachtet.

Der Nationalrat wollte diese Ausnahmebestimmung ursprünglich streichen, also keine Ausnahmen zulassen, schloss sich jedoch am Mittwoch stillschweigend dem Ständerat an.

Im Zivilgesetzbuch wird nun stehen, dass Ehen mit Minderjährigen gültig bleiben, wenn das Gericht ausnahmsweise zum Schluss kommt, dass die Weiterführung der Ehe den überwiegenden Interessen der minderjährigen Person und seinem freien Willen entspricht. Mit dem Wort «ausnahmsweise» kam der Ständerat dem Nationalrat entgegen.

Das Geschäft geht noch in die Schlussabstimmungen der beiden Räte.

Schutz vor ungewollter Heirat im Ausland

Den Kernpunkten der Vorlage hatte das Parlament schon in früheren Beratungen zugestimmt. Gerichte können künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären.

Ziel ist, dass nach Erreichen der Volljährigkeit primär die betroffene Person, aber auch die Behörden genügend Zeit bekommen, um allenfalls gegen die Ehe vorzugehen.

Zudem sind Minderjährigenheiraten in Zukunft generell ungültig, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Dies soll verhindern, dass in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während ihrer Ferien im Ausland verheiratet werden.

Kommentare

User #1826 (nicht angemeldet)

Gut so. Das geht ja sonst nicht.

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